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Baulohnabrechnung Maler & Lackierer.

Baulohnabrechnung für Maler & Lackierer: Urlaubskasse & ZVK des Malerhandwerks, Tariflöhne & S-KUG – Festpreis ab 8,90 €/Fall. Jetzt Angebot anfordern!

Google Bewertung★★★★★ 4,8/5Basierend auf 23 Rezensionen✓ Haftpflichtversichert
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Lohn-Spezialisten
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für jede Abrechnung

UK-MALER-BEITRAGSRECHNER

Was kosten die UK-Maler-Beiträge Ihres Betriebs?

Geben Sie Ihre monatliche Bruttolohnsumme ein – der Rechner zeigt die Kassenbeiträge sofort.

Urlaubskassen-Beitrag (12,3 %)
2.460,00 €
ZVK-Beitrag (2,0 %)
400,00 €
Gesamt je Monat (14,3 %)2.860,00 €
UK-Maler

Unverbindliche Beispielrechnung, Sätze der Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks (Arbeitgeberanteil). Lohnhelden übernimmt Ihre monatlichen Bruttolohnmeldungen fristgerecht – jetzt Angebot anfordern.

Das Wichtigste vorab: Lohnhelden übernimmt die komplette Lohnabrechnung für Maler- und Lackiererbetriebe – inklusive der Meldungen an die Sozialkassen des Malerhandwerks (Urlaubskasse UK und Zusatzversorgungskasse ZVK), tarifkonformer Löhne und der Aufbereitung von Saison-Kurzarbeitergeld. Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall, alle gesetzlichen Meldungen inklusive, Betreuung bundesweit und zu 100 % digital.

Malerhandwerk: eigenes Sozialkassenverfahren, eigene Regeln

Das Maler- und Lackiererhandwerk hat – ähnlich wie das Bauhauptgewerbe, aber mit eigenen Kassen – ein branchenspezifisches Sozialkassenverfahren: Über die Urlaubskasse (UK) wird der tarifliche Urlaub der gewerblichen Arbeitnehmer finanziert, die Zusatzversorgungskasse (ZVK) sichert eine zusätzliche Altersversorgung. Für Betriebe bedeutet das monatliche Meldungen, korrekt berechnete Beiträge und ein Urlaubsverfahren, das mit der normalen Urlaubsabrechnung anderer Branchen wenig gemein hat. Wer als Malerbetrieb die Abrechnung inhouse macht, muss die Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks kennen, den Rahmentarifvertrag Maler beherrschen und wissen, wie UK- und ZVK-Beiträge korrekt berechnet werden – Spezialwissen, das viele Steuerberater und allgemeine Lohnbüros schlicht nicht haben.

Hinzu kommt der Tarifvertrag des Maler- und Lackiererhandwerks mit Tarif- und Mindestlöhnen, Ausbildungsvergütungen und Zuschlagsregelungen. Und weil Fassadenarbeiten im Winter oft nicht möglich sind, gehört auch das Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) für witterungsbedingte Ausfälle zum Abrechnungsalltag vieler Malerbetriebe – die Schlechtwetterzeit läuft dabei in der Regel von Dezember bis März. Wer hier Fehler macht, riskiert Nachforderungen der Kassen und verschenkte Erstattungen – wer es richtig macht, braucht Spezialwissen oder einen Spezialisten. Ein häufiger Fehler in der Praxis: Manche Malerbetriebe werden fälschlicherweise der SOKA-Bau zugeordnet, obwohl die UK-Maler zuständig ist. Maßgeblich ist stets der überwiegende Tätigkeitsschwerpunkt des Betriebs – Lohnhelden prüft das für Sie und stellt die korrekte Kassenzuordnung sicher.

Unsere Leistungen für Maler- und Lackiererbetriebe

UK & ZVK Malerhandwerk

Monatliche Meldungen an die Sozialkassen des Maler- und Lackiererhandwerks, korrekte Beitragsberechnung und tarifkonformes Urlaubsverfahren – fristgerecht und vollständig.

Tariflöhne & Zuschläge

Tarif- und Mindestlöhne, Überstunden- und Erschwerniszuschläge sowie Ausbildungsvergütungen – exakt nach den geltenden Regelungen abgerechnet.

Saison-Kurzarbeitergeld

Witterungsbedingte Ausfallstunden bereiten wir im S-KUG-Verfahren korrekt auf – damit Ihre Mitarbeiter im Winter pünktlich Geld erhalten und Ihr Betrieb die Erstattungen bekommt.

Komplettservice digital

Alle gesetzlichen Meldungen, digitale Personalakte, Personalportal mit Download-Link je Mitarbeiter, Controlling-Reportings – optional mit Postversand für Ihr Team.

UK-Maler-Beitragssätze auf einen Blick

Die Urlaubs- und Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks (UK-Maler) erhebt zwei Beiträge: den Urlaubskassen-Beitrag (UK) in Höhe von 12,3 % des Bruttolohns und den ZVK-Beitrag (Zusatzversorgungskasse) in Höhe von 2,0 % – insgesamt also 14,3 % des Bruttolohns aller beitragspflichtigen Mitarbeitenden. Diese Beiträge trägt der Arbeitgeber vollständig; die UK-Maler zahlt daraus die Urlaubsvergütung direkt an die Arbeitnehmer aus. Die monatliche Bruttolohnmeldung muss bis zum 15. des Folgemonats bei der UK-Maler eingehen – bei Verspätung drohen Vertragsstrafen. Lohnhelden übermittelt alle Meldungen automatisch und pünktlich.

Zwei Personen gehen eine Treppe in einem modernen Bürogebäude hinunter

UK-Maler-Betriebsprüfung: Was geprüft wird

Die UK-Maler führt regelmäßige Betriebsprüfungen durch. Geprüft werden die Vollständigkeit der monatlichen Bruttolohnmeldungen, die Korrektheit der Beitragsberechnung, die Pünktlichkeit der Meldungen sowie die korrekte Abgrenzung beitragspflichtiger Arbeitnehmer. Bei Beanstandungen erhebt die UK-Maler Vertragsstrafen bei verspäteten oder fehlenden Meldungen von bis zu 3,5 % des Jahreslohns, Nachzahlungen zzgl. Zinsen sowie in Einzelfällen eine rückwirkende Nachveranlagung für bis zu 4 Jahre. Mit lückenloser digitaler Dokumentation aller Meldungen und Beitragsnachweise ist Ihr Betrieb für jede Prüfung gewappnet.

Büroszene mit Monitor im Vordergrund

UK-Maler oder SOKA-Bau: Abgrenzung bei gemischten Betrieben

Viele Maler- und Lackierbetriebe führen nicht nur Malerarbeiten aus, sondern auch Bodenbeläge, Trockenbau oder Fassadenarbeiten. Je nach Leistungsspektrum kann die Zuordnung zur UK-Maler oder zur SOKA-Bau variieren. Faustregel: Entscheidend ist, welche Arbeiten überwiegen – nach Arbeitsstunden oder Umsatz. Überwiegen Malerarbeiten, ist die UK-Maler zuständig; überwiegen allgemeine Bauarbeiten, die SOKA-Bau. Bei einer 50/50-Aufteilung wird üblicherweise die UK-Maler zuständig. Wer in der falschen Kasse gemeldet ist, riskiert Doppelbeiträge oder Nachforderungen der richtigen Kasse zzgl. Zinsen und Vertragsstrafen. Lohnhelden analysiert Ihr Betriebsprofil und sichert die korrekte Zuordnung ab.

Person arbeitet an einem Laptop am Schreibtisch

Beitragspflicht nach Personengruppen

Nicht alle Mitarbeitenden werden bei der UK-Maler gleich behandelt: Gewerbliche Arbeitnehmer nach dem Rahmentarifvertrag Maler sind beitragspflichtig, kaufmännische Angestellte in leitender Funktion dagegen nicht. Auszubildende sind beitragspflichtig, allerdings mit reduziertem Beitragssatz, und haben gleichzeitig Anspruch auf den tariflich geregelten Urlaub, der über die UK-Maler abgewickelt wird. Bei Meistern hängt die Beitragspflicht von der konkreten Tätigkeit ab: Ist ein Malermeister vorwiegend operativ auf der Baustelle tätig, ist er in der Regel beitragspflichtig; führt er ausschließlich kaufmännische oder leitende Tätigkeiten aus, nicht. Auch Teilzeitkräfte und Minijobber können UK-Maler-beitragspflichtig sein, wenn sie nach dem Tarifvertrag entlohnt werden – Minijobber haben dabei eigene Regelungen, sowohl bei der Lohnsteuer als auch bei der UK-Maler; die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 €. Für Geringverdiener mit sehr wenigen Arbeitsstunden gelten eigene Sonderregeln der UK-Maler, bei denen der rechnerische Beitrag entsprechend klein ausfällt. Lohnhelden ordnet jeden Mitarbeitenden korrekt ein, rechnet auch kurzfristige Beschäftigung und Midijobs korrekt ab und prüft Grenzfälle im Zweifel direkt bei der Kasse.

Ein Praxisbeispiel: Ein Malerbetrieb beschäftigt einen Malermeister, der zunächst überwiegend auf Baustellen mitarbeitet und damit UK-Maler-beitragspflichtig ist. Übernimmt derselbe Meister später dauerhaft die Bauleitung mehrerer Projekte und ist überwiegend im Büro tätig, kann sich seine Einordnung ändern. Lohnhelden prüft solche Statuswechsel bei jeder Änderung neu, damit weder zu viel noch zu wenig an die UK-Maler gemeldet wird.

Regionale Lohntarifverträge: Warum der Standort zählt

Das Maler- und Lackiererhandwerk hat einen bundesweiten Rahmentarifvertrag (RTV), der die grundlegenden Arbeitsbedingungen einheitlich regelt – dazu gehören die Lohngruppen-Einstufung, die Urlaubsregelungen, Zuschläge und die Grundstruktur der Sozialkassenbeiträge. Verhandelt wird er zwischen dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und der IG BAU. Für die konkreten Stundenlöhne und Lohnanpassungen sind dagegen regionale Lohntarifverträge entscheidend, die auf Landesebene oder sogar für einzelne Regionen verhandelt werden – in Deutschland gibt es über zehn verschiedene regionale Lohntarifverträge für das Maler- und Lackiererhandwerk. Das bedeutet: Was ein Malergeselle in Bayern verdient, kann sich von dem unterscheiden, was in Nordrhein-Westfalen oder Hamburg gilt. Wenn Sie Mitarbeitende in verschiedenen Bundesländern einsetzen, etwa auf Baustellen außerhalb Ihres Hauptsitzes, kann es vorkommen, dass unterschiedliche Lohnsätze gelten – das ist insbesondere bei Montagetätigkeiten relevant. Lohnhelden kennt alle regionalen Tarifverträge und rechnet stets nach dem korrekten Tarif ab; wird in Ihrer Region ein neuer Tarifabschluss erzielt, aktualisieren wir Ihre Abrechnungen automatisch zum Gültigkeitsdatum.

Azubis, Meister, Teilzeitkräfte: Sonderfälle im Blick

Nicht alle Mitarbeitenden in einem Maler- und Lackierbetrieb werden nach demselben Schema abgerechnet, und wer hier nicht aufpasst, riskiert sowohl Fehler in der Lohnabrechnung als auch Probleme mit der UK-Maler. Die korrekte Einordnung von Auszubildenden mit ihrem reduzierten Beitragssatz ist für viele Betriebe eine typische Fehlerquelle. Bei Meistern muss im Einzelfall bewertet werden, ob die Tätigkeit überwiegend operativ oder überwiegend kaufmännisch ist – diese Abgrenzung wird von der UK-Maler im Zweifel geprüft. Bei Teilzeitkräften und Minijobbern kommt es auf die konkrete tarifliche Entlohnung an. Lohnhelden bewertet jeden konkreten Fall, wendet die jeweils passenden Regeln automatisch an und stellt die korrekte Einordnung sicher – auch bei komplexen Wechseln zwischen Beschäftigungsformen im Laufe eines Jahres.

Häufige Fehler bei der Malerlohnabrechnung – und wie Sie sie vermeiden

Das Maler- und Lackiererhandwerk ist eine Nische mit eigenen Regeln. Viele allgemeine Lohnbüros und Steuerberater kennen die UK-Maler nicht ausreichend, und das zeigt sich in der Praxis in wiederkehrenden Fehlern. Meldungen werden zu spät abgegeben, weil der Bearbeiter die Fristen der Malerkasse nicht kennt. Beitragssätze werden falsch berechnet, weil die aktuellen UK-Maler-Tarife nicht eingepflegt sind. Die Abgrenzung zwischen beitragspflichtigen und beitragsfreien Mitarbeitern – etwa bei Meistern oder Teilzeitkräften – wird falsch vorgenommen. Und bei gemischten Betrieben mit Boden- oder Trockenbauarbeiten wird häufig die falsche Sozialkasse gewählt. Lohnhelden hat sich auf Baulohn und handwerkliche Sozialkassen spezialisiert und kennt die UK-Maler so gut wie wenige andere Dienstleister – unsere Prozesse sind gezielt auf die Anforderungen des Maler- und Lackiererhandwerks zugeschnitten, nicht auf einen allgemeinen Durchschnitt.

UK-Maler-Betriebsprüfung: Ablauf und Konsequenzen

Die UK-Maler führt regelmäßige Betriebsprüfungen durch, bei denen Prüfer die Lohnkonten Ihres Betriebs mit den eingereichten Meldungen abgleichen. Geprüft werden die Vollständigkeit der monatlichen Bruttolohnmeldungen, die Korrektheit der Beitragsberechnung, die Pünktlichkeit der Meldungen sowie die korrekte Abgrenzung beitragspflichtiger Arbeitnehmer – sind alle Meister, Auszubildenden und Teilzeitkräfte korrekt eingeordnet? Bei Beanstandungen erhebt die UK-Maler Vertragsstrafen bei verspäteten oder fehlenden Meldungen von bis zu 3,5 % des Jahreslohns, Nachzahlungen zzgl. Zinsen für nicht korrekt gemeldete Beiträge sowie in Einzelfällen eine rückwirkende Nachveranlagung für bis zu vier Jahre. Betriebe, die mit Lohnhelden arbeiten, haben im Prüfungsfall alle Unterlagen sofort digital verfügbar – die Prüfung ist in der Regel innerhalb eines Tages abgeschlossen, ohne Nachforderungen. Wir führen eine lückenlose digitale Dokumentation aller Meldungen und Beitragsnachweise und stellen sie im Bedarfsfall sofort bereit.

Lohnkosten-Kontrolle als Wettbewerbsvorteil

Der Markt für Maler- und Lackierleistungen ist hart umkämpft: Preisdruck, Fachkräftemangel und steigende Materialkosten machen die Kontrolle der Lohnkosten zum strategischen Faktor. Wer zu viel für die Lohnabrechnung zahlt, verliert Marge. Wer fehlerhafte Abrechnungen hat, riskiert Nachzahlungen, die die Kalkulation sprengen können. Lohnhelden bietet Malerbetrieben feste, planbare Lohnabrechnungskosten ohne versteckte Extras: Sie wissen jeden Monat genau, was die Abrechnung kostet, und können diesen Betrag zuverlässig in Ihre Kalkulation einrechnen – kein Stundensatz-Risiko, keine Jahres-Nachberechnungen. Gleichzeitig schützt Lohnhelden Ihre Marge durch fehlerfreie UK-Maler-Meldungen: Vertragsstrafen und Nachzahlungen an die UK-Maler können schnell mehrere tausend Euro betragen und damit Margen vernichten, die mit echter Arbeit erwirtschaftet wurden. Ein weiterer Effekt: Wenn Ihre Lohnabrechnung professionell und digital ist, wirkt sich das positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit aus. Mitarbeitende, die ihre Abrechnungen jederzeit digital abrufen können und immer pünktlich und korrekt bezahlt werden, sind zufriedener und loyaler – in Zeiten von Fachkräftemangel ein handfester Vorteil im Wettbewerb um gute Leute.

Selbst-Check: Ist Ihre Malerbetrieb-Abrechnung korrekt?

Nutzen Sie diese Checkliste, um einzuschätzen, ob Ihre aktuelle Lohnabrechnung alle UK-Maler-Anforderungen erfüllt:

  • Ist Ihr Betrieb korrekt bei der UK-Maler und nicht bei der SOKA-Bau gemeldet?
  • Wird monatlich der korrekte UK-Beitragssatz auf alle beitragspflichtigen Bruttolöhne angewendet?
  • Wird der ZVK-Beitrag korrekt und pünktlich bis zum 15. des Folgemonats gemeldet?
  • Sind Auszubildende und Meister korrekt in Bezug auf ihre UK-Maler-Beitragspflicht eingeordnet?
  • Werden regionale Lohntarifverträge korrekt für Mitarbeitende in verschiedenen Bundesländern angewendet?
  • Haben Sie eine vollständige Dokumentation für UK-Maler-Betriebsprüfungen bereitliegen?

Können Sie alle Punkte mit Sicherheit bestätigen? Falls nicht, sprechen Sie mit Lohnhelden – wir analysieren Ihre aktuelle Situation kostenlos und zeigen Ihnen konkret, was optimiert werden sollte.

Betriebe aus dem Malerhandwerk, die zu Lohnhelden gewechselt sind, berichten übereinstimmend von professioneller, zuverlässiger Betreuung auf Augenhöhe – von einer reibungslosen Kommunikation vom Angebot über das Onboarding bis zur laufenden Ausführung. Genau diese Verlässlichkeit spiegelt sich auch in unserer Google-Bewertung von 4,8/5 Sternen, basierend auf 23 Rezensionen.

UK-Maler und ZVK ohne Kopfschmerzen

Korrekte Meldungen, pünktliche Fristen, transparente Kosten. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot zum Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall an.

Ingenieurin mit Schutzhelm vor Windrädern im Sonnenlicht
Junge Handwerkerin mit gelbem Schutzhelm lächelt in die Kamera

UK-Maler auf einen Blick: Ihre Vorteile mit Lohnhelden

ThemaOhne SpezialisierungMit Lohnhelden
KassenzuordnungRisiko falscher SOKA-Bau-MeldungGeprüfte korrekte UK-Maler-Zuordnung
Beitragssätze UK/ZVKManuell nachpflegenAutomatisch aktuell gehalten
MeldefristenRisiko von VertragsstrafenAutomatisch, pünktlich zum 15.
Regionale LohntarifeUnübersichtlich bei mehreren BundesländernAlle Regionaltarife hinterlegt
BetriebsprüfungZeitaufwendige NachweissucheLückenlose digitale Dokumentation
KostenZeitaufwand + FehlerrisikoFestpreis ab 8,90 € / Fall

So läuft der Einstieg für Ihren Malerbetrieb ab

  1. Erstgespräch: Sie schildern uns Ihre Betriebsgröße, Mitarbeiterstruktur und aktuelle Abrechnungssituation – in rund 30 Minuten haben wir alle nötigen Eckdaten.
  2. Datenübernahme: Wir fordern alle Stammdaten und laufenden Lohnkonten bei Ihrem bisherigen Anbieter an, inklusive der UK-Maler-relevanten Historie.
  3. Probeabrechnung: Vor dem echten Start erstellen wir eine Probeabrechnung, die Sie in Ruhe prüfen und freigeben.
  4. Laufender Betrieb: Ab dem vereinbarten Monat laufen alle Abrechnungen automatisch – inklusive UK-Maler-, ZVK- und SV-Meldungen sowie Lohnsteuer-Anmeldung.

Der gesamte Wechsel dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Den vollständigen Standardprozess zeigt die Seite Ablauf, alle Preisdetails finden Sie auf der Preisseite.

Vom Feierabend-Lohn zur professionellen Abrechnung

In vielen Malerbetrieben läuft der Lohn nebenher – beim Chef am Wochenende oder beim Steuerberater, der die Besonderheiten der Malerkassen nur am Rande kennt. Beides rächt sich spätestens bei der ersten Prüfung oder der ersten abgelehnten S-KUG-Erstattung. Lohnhelden macht Baulohn täglich, für Betriebe aller Gewerke: Sie übermitteln monatlich die Stunden Ihrer Gesellen, Helfer und Azubis digital – wir erledigen Abrechnung, Kassenmeldungen, Sozialversicherung und Lohnsteuer. Ihr Steuerberater bleibt für Jahresabschluss und Steuern zuständig und erhält von uns alle Buchungsdaten aufbereitet. Einen Überblick über weitere Gewerke gibt die Seite Baulohn für alle Gewerke.

Transparente Kosten, einfacher Einstieg

Bei Lohnhelden zahlen Sie einen Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall und Monat – inklusive der Meldungen an UK und ZVK sowie aller gesetzlichen Pflichten. Was das für Ihre Betriebsgröße bedeutet, rechnen wir Ihnen gern vor; die Konditionen finden Sie auch auf unserer Preisseite. Die Zusammenarbeit läuft bundesweit und zu 100 % digital – vom Erstgespräch bis zur monatlichen Routine, ganz ohne Vor-Ort-Termin (zum Ablauf). Kommen Sie vom Steuerberater oder einem anderen Dienstleister, koordiniert Lohnhelden die vollständige Datenübergabe beim Wechsel – inklusive der kassenrelevanten Werte.

Zwei Personen arbeiten an separaten Schreibtischen in einem hellen Büro

Lohnhelden für Malerbetriebe: Jetzt anfragen

Sie führen einen Maler- oder Lackierbetrieb und möchten sichergehen, dass Ihre UK-Maler-Meldungen korrekt, vollständig und pünktlich sind? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch: In 30 Minuten erfahren Sie, was Lohnhelden für Ihren Betrieb kostet, was wir übernehmen und wie der Wechsel reibungslos funktioniert – ohne Risiko, ohne Mindestlaufzeit.

Saison-Kurzarbeitergeld für Malerbetriebe: So funktioniert es im Detail

Fassaden- und Außenarbeiten sind im Winter oft nicht möglich – Frost, Schnee und Dauerregen setzen Malerbetrieben genauso zu wie anderen Bau- und Ausbaugewerken. Das Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) greift dann für witterungsbedingte Arbeitsausfälle in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März. Voraussetzung ist ein witterungsbedingter Arbeitsausfall von mindestens 10 % der monatlichen Arbeitszeit sowie eine schriftliche Anzeige bei der Agentur für Arbeit. Der Ablauf: Der Betrieb stellt zunächst die Anzeige über drohenden Arbeitsausfall, anschließend erfasst Lohnhelden monatlich die ausgefallenen Stunden je Mitarbeiter, berechnet daraus den S-KUG-Antrag und reicht ihn fristgerecht bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Die Erstattung erfolgt direkt an den Arbeitgeber, in der Regel innerhalb weniger Wochen. So bleibt das Einkommen Ihrer Mitarbeitenden stabil, und Ihr Betrieb muss auch bei längeren Schlechtwetterperioden niemanden entlassen. Viele Malerbetriebe nutzen dieses Instrument nicht oder nicht vollständig aus, weil ihnen die korrekte Beantragung zu aufwendig erscheint – mit Lohnhelden übernehmen wir den kompletten Prozess inklusive der ergänzenden Umlageleistungen.

Gemischte Betriebe: Wenn Maler auch andere Arbeiten ausführen

Ein häufig unterschätztes Thema: Viele Maler- und Lackierbetriebe führen nicht nur klassische Malerarbeiten aus, sondern auch Bodenbeläge, Trockenbau oder Fassadendämmung. Je nach Leistungsspektrum kann die Zuordnung zur UK-Maler oder zur SOKA-Bau variieren. Die Faustregel: Entscheidend ist, welche Arbeiten im Betrieb überwiegen – nach Arbeitsstunden oder Umsatz. Überwiegen Malerarbeiten, ist die UK-Maler zuständig, überwiegen allgemeine Bauarbeiten, die SOKA-Bau. Bei einer annähernd hälftigen Aufteilung wird üblicherweise die UK-Maler zuständig. Wer in der falschen Kasse gemeldet ist, zahlt im schlechtesten Fall doppelt oder erhält Nachforderungen der eigentlich zuständigen Kasse zzgl. Zinsen und Vertragsstrafen. Lohnhelden analysiert Ihr individuelles Betriebsprofil, stellt sicher, dass die korrekte Kassenzuordnung gewählt wird, und holt bei Grenzfällen eine Auskunft der zuständigen Kasse ein – das schafft Rechtssicherheit für Ihren Betrieb.

Tarifrunden im Malerhandwerk: automatisch aktuell bleiben

Das Maler- und Lackiererhandwerk hat in den letzten Jahren erhebliche Lohnerhöhungen durch Tarifverhandlungen erzielt – gut für die Arbeitnehmer, aber ein zusätzlicher Pflegeaufwand für die Lohnbuchhaltung. Bei jeder Tarifrunde werden die Stundenlöhne für alle Lohngruppen neu festgesetzt; auch die Beitragssätze zur UK-Maler werden gelegentlich angepasst. Wenn zum Beispiel zu einem Stichtag der Stundenlohn in Ihrer Region steigt, werden bei Lohnhelden alle Abrechnungen ab diesem Zeitpunkt automatisch mit dem neuen Satz erstellt – Sie müssen nichts einpflegen und nichts manuell prüfen. Gleiches gilt für Änderungen bei Urlaubsgeld-Regelungen, die häufig im Rahmen von Tarifrunden mitverhandelt werden. So stellen Sie sicher, dass Sie weder zu wenig zahlen (was Nachzahlungspflichten auslösen würde) noch versehentlich zu viel (was Ihre Kalkulation belastet).

Warum Malerbetriebe auf einen spezialisierten Anbieter setzen sollten

Für Ihren Betrieb bedeutet die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Baulohn-Anbieter vor allem eines: Rechtssicherheit. Ein Dienstleister, der nicht jedes Mal nachfragen muss, was die Malerkasse eigentlich ist, sondern der die Fristen, Beitragssätze und Sonderregelungen aus dem Effeff kennt. Was Sie von Lohnhelden erwarten können: korrekte UK-Maler- und ZVK-Meldungen jeden Monat, pünktlich zum 15., keine Vertragsstrafen, keine Nachzahlungen, keine Betriebsprüfungs-Überraschungen. Stattdessen Planbarkeit, Transparenz und die Gewissheit, dass alles korrekt läuft. Gerade in einem Handwerk mit so vielen regionalen Besonderheiten wie dem Maler- und Lackiererhandwerk zahlt sich diese Spezialisierung im Alltag immer wieder aus – bei Neueinstellungen genauso wie bei Kündigungen mit Urlaubsabgeltung oder bei der Einordnung von Grenzfällen wie Werkstudenten oder kurzfristig Beschäftigten.

Zwei Bauarbeiter arbeiten mit dem Laptop auf der Baustelle

Häufige Fragen zur Baulohnabrechnung für Maler & Lackierer

Gilt für meinen Malerbetrieb das Sozialkassenverfahren?

Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks nehmen grundsätzlich am Sozialkassenverfahren ihrer Branche teil – mit Urlaubskasse und Zusatzversorgungskasse. Ob und für welche Mitarbeiter das in Ihrem konkreten Fall gilt, prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Übernehmen Sie die Meldungen an die Malerkasse komplett?

Ja. Wir erstellen die monatlichen Meldungen, berechnen die Beiträge zu UK und ZVK und führen das tarifliche Urlaubsverfahren für Ihre gewerblichen Mitarbeiter korrekt durch – alles im Festpreis enthalten.

Wie hoch sind die UK-Maler-Beiträge und wer zahlt sie?

Die Beiträge trägt der Arbeitgeber vollständig: 12,3 % des Bruttolohns für die Urlaubskasse (UK) und 2,0 % für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) – insgesamt 14,3 %. Diese Beträge müssen bis zum 15. des Folgemonats gemeldet und überwiesen werden. Lohnhelden erledigt das vollautomatisch.

Was passiert, wenn ich die UK-Maler-Meldung vergesse?

Die UK-Maler erhebt bei verspäteten oder fehlenden Meldungen Vertragsstrafen und Zinsen. Bei Betriebsprüfungen können nicht korrekt gemeldete Beiträge für mehrere Jahre rückwirkend nachgefordert werden. Mit Lohnhelden passiert das nicht – wir melden pünktlich und vollständig, jeden Monat.

Wie funktioniert das Saison-KUG bei Fassaden-Ausfällen im Winter?

Sie melden uns die witterungsbedingten Ausfallstunden, wir bereiten die Saison-Kurzarbeitergeld-Abrechnung inklusive ergänzender Umlageleistungen auf. So bleibt das Einkommen Ihrer Mitarbeiter stabil und Ihr Betrieb erhält die Erstattungen.

Was kostet die Lohnabrechnung für meinen Maler- und Lackiererbetrieb?

Ab 8,90 € pro Abrechnungsfall im Monat – als Festpreis inklusive Kassenmeldungen und aller gesetzlichen Meldungen. Ihr individuelles Angebot erhalten Sie kostenlos über unser Kontaktformular.

Können Sie Azubis und kaufmännische Mitarbeiter mit abrechnen?

Ja. Auszubildende, gewerbliche Mitarbeiter mit Kassenpflicht und Büroangestellte rechnen wir gemeinsam in einem konsistenten Prozess ab – jeder Fall nach den für ihn geltenden Regeln.

Was passiert bei einer UK-Maler-Betriebsprüfung mit Lohnhelden als Partner?

Wir dokumentieren alle Meldungen und Beitragsnachweise lückenlos und digital. Im Prüfungsfall stellen wir Ihnen sämtliche relevanten Unterlagen sofort zur Verfügung – unsere Kunden haben bei Prüfungen in aller Regel nichts nachzuzahlen, weil von Anfang an korrekt gemeldet wird.

Sie haben weitere Fragen zu Ihrem individuellen Malerbetrieb, zu gemischten Tätigkeiten mit Trockenbau oder Fassadendämmung oder zur richtigen Einordnung einzelner Mitarbeitender? Rufen Sie uns unverbindlich an oder nutzen Sie den UK-Maler-Beitragsrechner oben auf dieser Seite, um sich einen ersten Überblick über Ihre monatlichen Kassenbeiträge zu verschaffen. Weitere Informationen zu unserem Gesamtangebot für das Baugewerbe finden Sie auf den Seiten Baulohnabrechnung und Baulohn für alle Gewerke, allgemeine Fragen rund um Ihre Lohnabrechnung beantwortet die Seite Lohn- und Gehaltsabrechnung. Auch einen Blick auf den Kurzarbeitergeld-Rechner lohnt sich, wenn Sie die Schlechtwetterzeit finanziell vorausplanen möchten.

Egal ob Sie bislang komplett selbst abrechnen, Ihr Steuerberater das Malerkassen-Mandat abgeben möchte oder Sie nur einmal unverbindlich prüfen lassen wollen, ob Ihre UK-Maler-Abrechnung wirklich lückenlos ist: Der erste Schritt kostet Sie nur ein kurzes Gespräch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück und nehmen uns Zeit für Ihren konkreten Betrieb, egal ob Sie zwei oder zwanzig Mitarbeitende beschäftigen und egal, ob Sie klassische Malerarbeiten, Fassadendämmung oder eine Mischung aus mehreren Gewerken abrechnen müssen. Starten Sie jetzt und sichern Sie sich Ihr unverbindliches, kostenloses Angebot – ohne Mindestlaufzeit, ohne Risiko, monatlich kündbar und jederzeit mit einem festen, persönlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite, der Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeitenden persönlich kennt und für Rückfragen jederzeit erreichbar ist.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Google-Bewertung 4,8/5 · basierend auf 23 Rezensionen

★★★★★

„Absolut empfehlenswert! Die Betreuung ist professionell, zuverlässig und immer auf Augenhöhe. Egal ob komplexe Abrechnungen oder kurzfristige Anliegen – das Team findet immer eine Lösung."

Nord Werk GbR, J. u. W. Klaus
★★★★★

„Wir arbeiten seit fast 5 Jahren mit den Lohnhelden zusammen und sind mit der Lohnabrechnung und dem Portal-Zugriff sehr zufrieden. Fragen werden immer umgehend beantwortet."

D. PW
★★★★★

„Fazit … besser geht es nicht. Die Kommunikation ist professionell und sehr freundlich, bei komplizierten Sachverhalten wird man schnell und kompetent unterstützt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis passt ebenfalls."

Sabine Berger
Nadine Milewski – Ihre Ansprechpartnerin bei Lohnhelden
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