LEISTUNG

Entgeltabrechnung: Definition, Pflichten & Auslagerung

Die Entgeltabrechnung ist der Oberbegriff für Lohn- und Gehaltsabrechnung – und eine gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber. Hier erfahren Sie, was dazugehört und wie Sie die Entgeltabrechnung zum Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall abgeben.

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Das Wichtigste in Kürze: Die Entgeltabrechnung dokumentiert für jeden Abrechnungszeitraum, wie sich das Arbeitsentgelt eines Mitarbeiters zusammensetzt – vom Brutto über Steuern und Sozialabgaben bis zum Auszahlungsbetrag. Arbeitgeber sind zur ordnungsgemäßen Abrechnung, zu Meldungen an die Sozialversicherung (DEÜV) und zur Abführung von Lohnsteuer und Beiträgen verpflichtet. Wer das auslagert, arbeitet rechtssicher und spart internen Aufwand.

Was ist eine Entgeltabrechnung?

Als Entgeltabrechnung bezeichnet man die schriftliche Abrechnung des Arbeitsentgelts in Textform, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Entgelts erteilt. Sie muss nachvollziehbar aufschlüsseln, wie sich das Entgelt zusammensetzt: Bruttobezüge, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abzüge, Arbeitgeberzuschüsse, sonstige Be- und Abzüge sowie der Nettobetrag, der ausgezahlt wird. Grundlage ist die Gewerbeordnung in Verbindung mit der Entgeltbescheinigungsverordnung, die die Pflichtangaben im Detail regelt.

Die Entgeltabrechnung dient dabei nicht nur dem Mitarbeiter als Nachweis. Sie ist zugleich die Basis für Beitragsnachweise gegenüber den Krankenkassen, für Lohnsteueranmeldungen gegenüber dem Finanzamt und für zahlreiche Bescheinigungen – etwa bei Elterngeld, Wohnungssuche oder Kreditanträgen.

Entgelt, Lohn oder Gehalt – wo liegt der Unterschied?

Im Alltag werden die Begriffe oft synonym verwendet, fachlich gibt es aber klare Unterschiede:

Lohn

Wird klassisch nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet. Der Betrag schwankt daher von Monat zu Monat – typisch für gewerbliche Mitarbeiter.

Gehalt

Ein fester Monatsbetrag, unabhängig von der Zahl der Arbeitstage im Monat – üblich bei Angestellten.

Entgelt

Der rechtliche Oberbegriff für jede Vergütung aus einem Arbeitsverhältnis – egal ob Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung oder Minijob-Verdienst.

Weil „Entgelt" alles umfasst, sprechen Gesetzgeber und Sozialversicherung durchgängig von der Entgeltabrechnung. Mehr zur praktischen Umsetzung finden Sie auf unserer Seite Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Diese Pflichten haben Arbeitgeber bei der Entgeltabrechnung

  • Abrechnung in Textform: Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung mit allen Pflichtangaben nach der Entgeltbescheinigungsverordnung.
  • Meldewesen (DEÜV): An- und Abmeldungen bei Beschäftigungsbeginn und -ende, Jahresmeldungen und alle weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Sozialversicherungsträger.
  • Lohnsteuer: Korrekte Berechnung, Einbehaltung und fristgerechte Anmeldung und Abführung an das Finanzamt.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Ermittlung der Beiträge, Übermittlung der Beitragsnachweise und pünktliche Zahlung an die Einzugsstellen.
  • Führung von Lohnkonten: Für jeden Mitarbeiter ist ein Lohnkonto zu führen; Unterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
  • Bescheinigungen: Auf Anforderung sind Verdienst- und Arbeitsbescheinigungen für Behörden und Mitarbeiter auszustellen.

Verstöße können teuer werden: Bei Betriebsprüfungen drohen Nachforderungen, Säumniszuschläge und im Ernstfall persönliche Haftung der Geschäftsführung. Genau deshalb entscheiden sich immer mehr Unternehmen für eine externe Lohnabrechnung.

Entgeltabrechnung auslagern: Der Nutzen im Überblick

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Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändern sich laufend. Unsere 50+ Experten arbeiten ausschließlich im Lohnbereich und setzen Änderungen um, bevor sie zum Problem werden.

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Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall – inklusive aller Pflichtmeldungen, Auswertungen und Standard-Dokumente. Transparent auf unserer Preisseite.

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Kein Termindruck zum Monatsende, keine Vertretungslücken bei Urlaub oder Krankheit – Ihr Team konzentriert sich auf strategische Personalarbeit.

Was Sie im Vergleich zur internen Abrechnung oder zum Steuerberater sparen können, zeigt unsere Übersicht Lohnabrechnung: Kosten. Wie der Einstieg konkret funktioniert, lesen Sie unter Ablauf.

Entgeltabrechnung mit Lohnhelden: Das ist inklusive

Bei uns gibt es keine Überraschungen auf der Rechnung. Im Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall enthalten sind die komplette monatliche Entgeltabrechnung, alle gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen inklusive An- und Abmeldungen (DEÜV), sämtliche Auswertungen wie Lohnjournale und Buchungsbelege sowie alle Standard-Dokumente. Optional buchbar: das Personalportal mit eigenem Download-Link für jeden Mitarbeiter, Postversand, Controlling-Zugriff auf die Datenbank für individuelle Reportings und die digitale Personalakte.

Über 1000 Kunden vertrauen uns bereits – mit einer Google-Bewertung von 4,8/5 Sternen (23 Rezensionen).

Häufige Fragen zur Entgeltabrechnung

Ist die Entgeltabrechnung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Arbeitgeber müssen dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilen, sofern sich die Angaben gegenüber der letzten Abrechnung geändert haben. Die Pflichtangaben regelt die Entgeltbescheinigungsverordnung.

Was muss auf einer Entgeltabrechnung stehen?

Unter anderem Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Abrechnungszeitraum, Bruttobezüge, Steuer- und Sozialversicherungsabzüge, Zuschläge und Zulagen, sonstige Be- und Abzüge sowie der Auszahlungsbetrag.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltabrechnung und Gehaltsabrechnung?

Die Entgeltabrechnung ist der Oberbegriff. Eine Gehaltsabrechnung ist eine Entgeltabrechnung für Mitarbeiter mit festem Monatsgehalt, eine Lohnabrechnung eine für Mitarbeiter mit Stundenlohn.

Was kostet die ausgelagerte Entgeltabrechnung?

Bei Lohnhelden ab 8,90 € pro Abrechnungsfall als Festpreis – inklusive aller Pflichtmeldungen, Auswertungen und Standard-Dokumente. Fordern Sie über die Kontaktseite ein kostenloses Angebot an.

Wie schnell kann die Entgeltabrechnung übernommen werden?

In der Regel kurzfristig – auch mitten im Jahr. Wir koordinieren die Datenübernahme von Ihrem bisherigen Anbieter oder Steuerberater und übernehmen die laufende Abrechnung nahtlos.

Bekommen meine Mitarbeiter ihre Abrechnungen digital?

Ja, auf Wunsch über unser optionales Personalportal: Jeder Mitarbeiter erhält einen eigenen Download-Link und ruft seine Abrechnungen selbst ab. Alternativ übernehmen wir den Postversand.

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