RATGEBER

Steuerklassen 1 bis 6: Welche gilt für wen – und was ändert sich?

Die Steuerklasse entscheidet mit, wie viel Lohnsteuer Monat für Monat vom Gehalt abgezogen wird. Hier erfahren Sie, welche Klasse zu welcher Lebenssituation gehört, wie ein Wechsel funktioniert und warum die Kombination 3/5 vor der Ablösung steht.

In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen. Sie richten sich nach dem Familienstand und der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse: Klasse 1 für Ledige, 2 für Alleinerziehende, 3 und 5 als Kombination für Ehepaare, 4 für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen und 6 für Zweit- und Nebenjobs. Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug – die endgültige Steuer steht erst mit dem Steuerbescheid fest. Der Gesetzgeber plant, die Kombination 3/5 durch das Faktorverfahren zu ersetzen. Stand: 2026.

Was ist eine Steuerklasse?

Die Steuerklasse (offiziell: Lohnsteuerklasse) ist ein elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal, kurz ELStAM. Der Arbeitgeber ruft sie zusammen mit Kinderfreibeträgen und Kirchensteuermerkmal elektronisch bei der Finanzverwaltung ab und berechnet damit den monatlichen Lohnsteuerabzug auf der Lohnabrechnung. Wichtig zu verstehen: Die Steuerklasse verändert nicht die Steuer, die Sie am Ende des Jahres tatsächlich schulden – sie steuert nur, wie viel unterjährig einbehalten wird. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holen Sie sich über die Einkommensteuererklärung zurück, zu wenig gezahlte fordert das Finanzamt nach.

Die sechs Steuerklassen im Überblick

KlasseFür wenBesonderheit
1Ledige, Geschiedene, dauerhaft getrennt Lebende, Verwitwete (nach Übergangszeit)Standardklasse ohne Besonderheiten
2Alleinerziehende mit Anspruch auf den EntlastungsbetragBerücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits im Monatsabzug
3Verheiratete/Verpartnerte, wenn der Partner Klasse 5 wählt oder nicht erwerbstätig istGeringster Abzug – sinnvoll für den deutlich besser verdienenden Partner
4Verheiratete/Verpartnerte mit ähnlich hohem EinkommenStandard nach der Heirat; optional mit Faktor für eine genauere Verteilung
5Verheiratete/Verpartnerte als Gegenstück zur Klasse 3Hoher Abzug, da Grundentlastungen beim Partner in Klasse 3 liegen
6Zweites und jedes weitere steuerpflichtige ArbeitsverhältnisHöchster Abzug, da keine persönlichen Freibeträge berücksichtigt werden

Steuerklasse 6 betrifft vor allem Menschen mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs. Für Minijobs gilt sie in der Regel nicht, weil diese meist pauschal besteuert werden – Details dazu in den Ratgebern Mehrere Minijobs und Geringfügige Beschäftigung.

Steuerklassen für Ehepaare: 3/5, 4/4 oder 4 mit Faktor?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen mehreren Kombinationen wählen. Die Kombination 3/5 verschafft dem besser verdienenden Partner ein höheres monatliches Netto, führt aber häufig zu Nachzahlungen und in vielen Fällen zur Pflichtveranlagung. Die Kombination 4/4 verteilt die Entlastungen gleichmäßig und passt bei ähnlichen Einkommen. Das Faktorverfahren (Klasse 4 mit Faktor) berücksichtigt das Verhältnis der Einkommen bereits im Monatsabzug und kommt der tatsächlichen Jahressteuer am nächsten.

Geplante Umstellung: Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Kombination 3/5 abzuschaffen und betroffene Paare in das Faktorverfahren zu überführen. Der genaue Umstellungszeitpunkt wurde bereits mehrfach angepasst – verlassen Sie sich daher nicht auf ein festes Datum, sondern prüfen Sie den aktuellen Stand beim Bundesfinanzministerium oder Ihrem Finanzamt. An der Höhe der Jahressteuer ändert die Umstellung nichts; sie verteilt den Abzug nur fairer auf beide Partner.

Wann lohnt sich ein Wechsel – und wie geht er?

  • Nach Heirat: Beide Partner erhalten automatisch Klasse 4; ein Wechsel in eine andere Kombination ist auf Antrag möglich.
  • Vor Eltern- oder Krankengeld: Lohnersatzleistungen bemessen sich am Nettoentgelt – die Steuerklasse kann die Höhe also indirekt beeinflussen. Beachten Sie dabei Antragsfristen und den Progressionsvorbehalt.
  • Nach Trennung oder Todesfall: Hier ändern sich die Klassen kraft Gesetzes zu festen Stichtagen.
  • So funktioniert der Wechsel: Per Antrag beim Finanzamt, in der Regel bequem online über ELSTER. Ein Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich.

Wie sich Ihre Steuerklasse konkret auf das Netto auswirkt, zeigt Ihnen unser Brutto-Netto-Rechner – die aktuell gültigen Tarifwerte finden Sie beim Bundesfinanzministerium.

Steuerklassenwechsel im Team? Wir rechnen richtig ab

Heirat, Elternzeit, Zweitjob: Jede Änderung der Steuermerkmale muss korrekt in der Abrechnung ankommen. Lohnhelden übernimmt Ihre komplette Lohnabrechnung – ab 8,90 € pro Abrechnungsfall, rechtssicher und haftpflichtversichert. Über 1000 Unternehmen vertrauen uns bereits.

Was Arbeitgeber über Steuerklassen wissen müssen

Für Arbeitgeber sind Steuerklassen kein Wahlthema, sondern Pflichtprogramm: Vor der ersten Abrechnung müssen die ELStAM jedes Mitarbeiters elektronisch abgerufen werden, Änderungen sind laufend zu übernehmen. Typische Stolperfallen in der Praxis:

  • Ein Mitarbeiter meldet die Heirat oder Trennung nicht – die Abrechnung läuft mit veralteten Merkmalen weiter.
  • Bei einem Zweitjob wird versehentlich nicht Klasse 6 abgerufen, was zu erheblichen Nachforderungen führen kann.
  • Sperren oder fehlerhafte ELStAM-Abrufe bleiben unbemerkt, sodass der Abzug nach der ungünstigsten Klasse erfolgen muss.

Ein spezialisiertes Lohnbüro fängt solche Fälle systematisch ab. Bei der externen Lohnabrechnung durch Lohnhelden gehören ELStAM-Abrufe, Meldungen und die Umsetzung gesetzlicher Änderungen zum Festpreis dazu – siehe Lohn- und Gehaltsabrechnung und Preise. Ob sich das gegenüber dem Steuerberater lohnt, klärt der Vergleich Steuerberater oder Lohnbüro.

Häufige Fragen zu den Steuerklassen

Welche Steuerklasse habe ich als lediger Arbeitnehmer?

Ohne Kinder in der Regel Klasse 1. Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag können Klasse 2 beantragen. Ein zweites steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis läuft über Klasse 6.

Wo finde ich meine aktuelle Steuerklasse?

Auf Ihrer monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnung im Kopfbereich, in Ihrem ELSTER-Konto sowie auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung.

Wird die Kombination 3/5 wirklich abgeschafft?

Die Überführung der Klassen 3 und 5 in das Faktorverfahren ist gesetzlich vorgesehen, der Umstellungszeitpunkt wurde jedoch mehrfach verschoben. Den aktuellen Stand erfahren Sie beim Bundesfinanzministerium oder Ihrem Finanzamt. An der Jahressteuer ändert sich dadurch nichts.

Ändert die Steuerklasse, wie viel Steuern ich insgesamt zahle?

Nein. Sie beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die endgültige Steuer ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung – Differenzen werden erstattet oder nachgefordert.

Wie oft darf ich die Steuerklasse wechseln?

Ehepaare können die Kombination mehrmals im Jahr wechseln. Der Antrag läuft über das Finanzamt, meist digital per ELSTER, und wirkt ab dem Folgemonat der Antragstellung.

Welche Steuerklasse gilt für meinen Minijob?

Minijobs werden in der Regel pauschal besteuert und laufen dann an den Steuerklassen vorbei. Nur bei individueller Besteuerung greifen die ELStAM. Mehr dazu im Ratgeber Geringfügige Beschäftigung.

Muss mein Arbeitgeber Steuerklassenänderungen automatisch übernehmen?

Ja – Änderungen werden über das ELStAM-Verfahren elektronisch bereitgestellt und müssen in der nächsten Abrechnung berücksichtigt werden. Ein professionelles Lohnbüro prüft die Abrufe monatlich.

Lohnabrechnung ohne Steuerklassen-Stress

Unsere 50+ Experten halten Ihre Abrechnung auf dem aktuellen Rechtsstand – von ELStAM bis Faktorverfahren. Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall, 4,8/5 Sterne bei Google. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.