Ratgeber
Brutto-Netto-Rechner 2026
Wie viel bleibt von Ihrem Bruttogehalt übrig? Berechnen Sie in Sekunden Ihr Nettogehalt für 2026 – mit allen Steuerklassen, Bundesländern, Kirchensteuer und den aktuellen Sozialversicherungssätzen.
Ihr Nettogehalt berechnen
Unverbindliche Schätzung, Stand 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Näherungsrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 (§ 32a EStG) und der Sozialversicherungswerte 2026 – die tatsächliche Lohnabrechnung kann abweichen. Keine Steuerberatung.
Wie funktioniert die Brutto-Netto-Berechnung?
Ihr Arbeitgeber überweist Ihnen nie das volle Bruttogehalt. Bevor der Lohn auf Ihrem Konto ankommt, zieht er die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben ab und führt sie direkt an die zuständigen Stellen ab: die Lohnsteuer an das Finanzamt, die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse als Einzugsstelle und gegebenenfalls die Kirchensteuer an die Religionsgemeinschaft. Der Brutto-Netto-Rechner bildet genau diese Abzugskette nach und zeigt Ihnen, was am Monatsende tatsächlich übrig bleibt.
Schritt 1: Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist bei den meisten Arbeitnehmern der größte einzelne Abzugsposten. Sie wird nach dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) fällt gar keine Steuer an, danach steigt der Satz von 14 Prozent schrittweise bis auf 42 Prozent – bei sehr hohen Einkommen auf 45 Prozent. Wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, hängt entscheidend von Ihrer Steuerklasse ab. Welche der sechs Klassen für Sie gilt und wann sich ein Wechsel lohnt, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zu den Steuerklassen.
Schritt 2: Die Sozialversicherungsbeiträge
Zusätzlich zur Steuer behält der Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Diese Beiträge sind feste Prozentsätze des Bruttolohns und werden grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Wichtig: Beiträge fallen nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze an – Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Bei der Pflegeversicherung richtet sich Ihr Anteil seit der Reform nach der Zahl Ihrer Kinder: Kinderlose zahlen einen Zuschlag, Eltern mit mehreren Kindern werden entlastet.
Schritt 3: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Beide Abgaben werden nicht auf das Einkommen, sondern auf die Lohnsteuer berechnet. Der Solidaritätszuschlag ist für rund 90 Prozent der Arbeitnehmer entfallen und greift erst bei höheren Einkommen. Die Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder steuererhebender Religionsgemeinschaften – 8 Prozent der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen anderen Bundesländern.
Was das für Arbeitgeber bedeutet
Für Arbeitgeber ist dieselbe Rechnung Monat für Monat Pflicht – und deutlich komplexer als jeder Online-Rechner: ELStAM-Abruf, Beitragsnachweise, Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzamt, dazu ständig neue Rechengrößen. Wie eine korrekte Lohnabrechnung aufgebaut ist und welche Angaben sie enthalten muss, zeigen wir in unserem Leistungsüberblick. Wer diesen Aufwand nicht im eigenen Haus stemmen will, kann die komplette Entgeltabrechnung an ein spezialisiertes Lohnbüro abgeben – alle Vorteile und den Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur externen Lohnabrechnung.
Die Lohnhelden übernehmen die monatliche Abrechnung für Unternehmen jeder Größe zum Festpreis – inklusive aller gesetzlichen Meldungen, mit persönlichem Ansprechpartner und haftpflichtversichert. So haben Sie die Gewissheit, dass bei Brutto, Netto und allen Abgaben dazwischen alles stimmt.
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Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
Wie genau ist das Ergebnis des Brutto-Netto-Rechners?
Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis des Einkommensteuertarifs und der Sozialversicherungswerte 2026. Individuelle Faktoren wie eingetragene Freibeträge, betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile oder eine private Krankenversicherung können das tatsächliche Netto verändern. Verbindlich ist allein die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers.
Welche Angaben brauche ich für die Berechnung?
Es genügen Ihr Bruttolohn (monatlich oder jährlich), Ihre Steuerklasse, Ihr Bundesland, die Zahl der Kinderfreibeträge sowie die Angabe, ob Sie Kirchensteuer zahlen. Den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder der Website Ihrer Kasse – voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent (2026).
Warum spielt das Bundesland eine Rolle?
Das Bundesland beeinflusst zwei Abzüge: In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 statt 9 Prozent der Lohnsteuer. Und in Sachsen zahlen Arbeitnehmer einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Anteil zur Pflegeversicherung, weil der Buß- und Bettag dort gesetzlicher Feiertag geblieben ist.
Was bewirken die Kinderfreibeträge im Rechner?
Beim monatlichen Lohnsteuerabzug wird der Kinderfreibetrag (2026: 9.756 Euro je Kind) nicht direkt abgezogen – stattdessen erhalten Eltern Kindergeld. Er senkt aber die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und reduziert über die Pflegeversicherungs-Staffelung den PV-Beitrag. Genau so berücksichtigt ihn auch der Rechner.