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Steuer-ID finden.

Steuer-ID schnell finden: Lohnabrechnung, Steuerbescheid oder BZSt-Schreiben. Plus: So fordern Sie die Nummer neu an – und was Arbeitgeber wissen müssen.

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Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine elfstellige Nummer, die jede in Deutschland gemeldete Person ein Leben lang behält. Sie steht auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung, auf dem Einkommensteuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung und im ursprünglichen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Ist keines dieser Dokumente auffindbar, können Sie die Nummer kostenlos beim BZSt erneut anfordern – sie wird aus Datenschutzgründen per Post zugesandt. Arbeitgeber benötigen die Steuer-ID jedes Mitarbeiters vor der ersten Abrechnung.
Aussenansicht eines modernen Glasgebäudes mit blauen Fensterrahmen und schrägem Dach

Was ist die Steuer-ID – und wozu dient sie?

Die steuerliche Identifikationsnummer (auch IdNr oder TIN genannt) wird jeder Person mit Wohnsitz in Deutschland einmalig zugeteilt – Neugeborene erhalten sie bereits kurz nach der Geburt, meist noch bevor der erste offizielle Behördenbrief ihres Lebens eintrifft. Sie besteht aus elf Ziffern, ist dauerhaft gültig und ändert sich weder bei Umzug noch bei Heirat oder Namensänderung. Die Finanzverwaltung nutzt sie, um steuerliche Vorgänge eindeutig einer Person zuzuordnen: beim Lohnsteuerabzug über das ELStAM-Verfahren, bei der Einkommensteuererklärung, beim Kindergeld und bei Freistellungsaufträgen für Kapitalerträge.

Verwechseln Sie die Steuer-ID nicht mit der Steuernummer: Die Steuernummer vergibt das örtliche Finanzamt, sie kann sich bei Umzug oder Heirat ändern und wird vor allem für die Steuererklärung und für Selbstständige verwendet. Die Steuer-ID ist dagegen bundesweit einheitlich, wird nur einmal vergeben und begleitet eine Person über das gesamte Leben hinweg – sie hat damit die frühere Steuernummer als Ordnungskriterium für die Einkommensteuer weitgehend abgelöst.

MerkmalSteuer-IDSteuernummer
Vergeben vonBundeszentralamt für SteuernÖrtliches Finanzamt
GültigkeitsdauerLebenslang, unveränderlichKann sich bei Umzug/Heirat ändern
Format11-stellig, bundesweit einheitlichJe nach Bundesland unterschiedlich aufgebaut
HauptzweckLohnsteuerabzug, Kindergeld, FreistellungsaufträgeSteuererklärung, Selbstständige, Gewerbe
Wird zugeteilt anJede in Deutschland gemeldete PersonSteuerpflichtige mit Finanzamtskontakt

Warum gibt es die Steuer-ID überhaupt?

Ziel der Einführung war es, den Finanzbehörden ein effizientes und technisch modernes Zuordnungssystem an die Hand zu geben. Vor der Steuer-ID mussten Vorgänge häufig über Name, Geburtsdatum und Adresse mühsam abgeglichen werden – fehleranfällig und aufwendig. Die einheitliche Nummer sollte Bürokratie abbauen, den elektronischen Datenaustausch zwischen Finanzamt, Arbeitgebern, Banken und Sozialversicherungsträgern vereinfachen und für eine gleichmäßigere, fairere Besteuerung aller Steuerpflichtigen sorgen.

Eingeführt wurde die Steuer-ID zum 1. Juli 2007 durch das Bundeszentralamt für Steuern. Bis zum 30. Juni 2007 sammelte die Behörde zunächst die Daten aus den Melderegistern, um anschließend jeder gemeldeten Person eine Nummer zuzuteilen. Die eigentliche Vergabe zog sich bis Ende 2008 hin, sodass die letzten Bescheide erst mit Verzögerung verschickt wurden. Seitdem ist die Steuer-ID fester Bestandteil praktisch jedes steuerlichen Vorgangs in Deutschland.

Wo finde ich meine Steuer-ID? Die vier schnellsten Fundorte

1. Lohn- oder Gehaltsabrechnung

Der schnellste Weg für Arbeitnehmer: Im Kopfbereich Ihrer monatlichen Lohnabrechnung ist die Steuer-ID in der Regel neben Steuerklasse und Sozialversicherungsnummer abgedruckt – oft als „IdNr" oder „Steuer-ID" bezeichnet.

2. Einkommensteuerbescheid

Auf jedem Steuerbescheid des Finanzamts steht die Steuer-ID im oberen Bereich der ersten Seite, meist links neben oder über der Steuernummer.

3. Lohnsteuerbescheinigung

Die jährliche elektronische Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers enthält die Steuer-ID ebenfalls im Kopfbereich.

4. Schreiben des BZSt

Das Bundeszentralamt für Steuern hat Ihnen die Nummer bei der erstmaligen Vergabe per Brief mitgeteilt – bei vielen liegt dieses Schreiben noch im Ordner mit den Steuerunterlagen. Bei Neugeborenen ist es oft der erste amtliche Brief überhaupt.

Auch das eigene ELSTER-Konto zeigt die Steuer-ID an, sobald Sie sich einmal registriert haben. Wer beruflich viel mit Behörden zu tun hat, legt sich am besten eine feste Ablage für Steuer-ID, Sozialversicherungsausweis und Geburtsurkunde an – das erspart bei jedem neuen Antrag die Sucherei.

Welche Daten sind mit der Steuer-ID verknüpft?

Beim Bundeszentralamt für Steuern werden zur jeweiligen Steuer-ID mehrere Basisdaten hinterlegt: Vor- und Nachname inklusive früherer Namen, gegebenenfalls akademische Titel, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, die aktuelle Meldeadresse samt Ein- und Auszugsdatum, die zuständige Finanzbehörde sowie eventuelle Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz. Bei verstorbenen Personen wird zusätzlich der Todestag gespeichert; die Daten bleiben bis 20 Jahre nach dem Tod erhalten.

Wichtig für das Vertrauen in das System: Zugriff auf diese Daten haben ausschließlich die Finanzbehörden. Andere Stellen – etwa Banken, Krankenkassen oder Arbeitgeber – erhalten zwar die Nummer selbst zur eindeutigen Zuordnung, können die dahinterliegenden persönlichen Daten aber nicht einsehen. Diese Beschränkung ist in § 139b der Abgabenordnung geregelt.

Person sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet an einem Computer mit großem Monitor in einem hellen Büro, von hinten bzw. seitlich fotografiert

In diesen Situationen brauchen Sie die Steuer-ID

  • Beginn eines Arbeitsverhältnisses: Ohne Steuer-ID kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht elektronisch abrufen.
  • Kindergeld: Seit 2016 müssen sowohl die eigene Steuer-ID als auch die des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden.
  • Unterhaltszahlungen: Wer Unterhalt steuerlich absetzen will, benötigt die Steuer-ID der empfangenden Person.
  • Vorausgefüllte Steuererklärung (Belegabruf): Über das ELSTER-Konto lassen sich Stammdaten automatisch in die Steuererklärung übernehmen.
  • Freistellungsaufträge: Banken verlangen die Steuer-ID, um Kapitalerträge korrekt dem Sparer-Pauschbetrag zuzuordnen.
  • Elektronischer Datenabgleich: Zieht eine Person um, informiert das Meldeamt das Finanzamt automatisch über die Steuer-ID.

Beachten Sie: Die Steuer-ID gilt ausschließlich für die Einkommensteuer. Für Umsatzsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und andere Steuerarten kommen eigene Nummern zum Einsatz, etwa die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Unternehmen.

Steuer-ID verloren? So fordern Sie sie neu an

Wenn keines der genannten Dokumente auffindbar ist, können Sie die Steuer-ID kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern:

  1. Online-Formular des BZSt ausfüllen: Auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern gibt es ein Eingabeformular zur erneuten Mitteilung der IdNr. Benötigt werden Name, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Adresse.
  2. Alternativ schriftlich anfragen: Ein formloser Brief an das BZSt mit denselben Angaben genügt ebenfalls.
  3. Auf den Postversand warten: Aus Datenschutzgründen wird die Nummer ausschließlich per Brief an die Meldeadresse geschickt – nicht per E-Mail oder Telefon. Planen Sie dafür einige Wochen Bearbeitungszeit ein.

Tipp für Eilige: Fragen Sie zuerst in Ihrer Personalabteilung oder beim Lohnbüro nach – dort ist die Steuer-ID gespeichert, sobald Sie einmal abgerechnet wurden. Auch das eigene ELSTER-Konto zeigt die Nummer an.

Wie erhalten im Ausland geborene Personen ihre Steuer-ID?

Wer nicht in Deutschland geboren wurde, aber hier seinen Wohnsitz anmeldet, erhält die Steuer-ID automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern, sobald die Meldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist. Wer im Ausland lebt, aber in Deutschland Einkünfte erzielt – etwa als Grenzgänger oder bei Vermietungseinkünften –, wendet sich an das zuständige Wohnsitzfinanzamt beziehungsweise, sofern kein deutscher Wohnsitz besteht, an das für die Einkunftsart zuständige Finanzamt. Dieses beantragt die Steuer-ID dann beim BZSt. Zuständig ist dabei stets das sogenannte Wohnsitzfinanzamt – also die Behörde, die für den Wohnort oder Wohnbezirk der jeweiligen Person örtlich zuständig ist.

In der betrieblichen Praxis kommt dieser Fall häufiger vor, als man denkt: Saisonarbeitskräfte, internationale Fachkräfte oder Werkvertragsarbeiter benötigen für die erste Abrechnung ebenfalls eine gültige Steuer-ID. Ist sie bei Arbeitsbeginn noch nicht vorhanden, drohen – wie oben beschrieben – hohe Abzüge nach Steuerklasse 6. Ein erfahrenes Lohnbüro kennt diese Konstellationen und unterstützt sowohl bei der Beantragung als auch bei der korrekten vorläufigen Abrechnung, bis die Nummer vorliegt.

Steuer-ID und Datenschutz aus Sicht der Personalabteilung

Für Personalverantwortliche ist die Steuer-ID ein sensibles Datum wie die Bankverbindung oder die Krankenkassenzugehörigkeit. Sie gehört in die digitale Personalakte, nicht in offen zugängliche Dateiablagen oder unverschlüsselte E-Mails. Wer Lohnabrechnungen extern vergibt, sollte darauf achten, dass der Dienstleister die Übermittlung verschlüsselt abwickelt und Zugriffsrechte klar regelt. Bei Lohnhelden laufen sämtliche Personaldaten – inklusive Steuer-ID – über gesicherte Kanäle und werden ausschließlich für die vereinbarten Abrechnungszwecke verwendet.

Neue Mitarbeiter sauber anlegen – ohne Papierchaos

Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, ELStAM-Abruf: Bei jeder Einstellung sind zahlreiche Daten korrekt zu erfassen. Lohnhelden übernimmt das für Sie – von der Anmeldung bis zur monatlichen Abrechnung, ab 8,90 € pro Abrechnungsfall. Über 700 Kunden, 4,8/5 Sterne bei Google.

Warum Arbeitgeber die Steuer-ID brauchen

Für Arbeitgeber ist die Steuer-ID der Schlüssel zum elektronischen Lohnsteuerabzug: Ohne sie kann der Betrieb die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal) nicht im ELStAM-Verfahren abrufen. Die Folgen fehlender Daten sind unangenehm:

  • Legt der Mitarbeiter die Steuer-ID nicht vor, muss der Lohn grundsätzlich nach der ungünstigsten Steuerklasse 6 abgerechnet werden – mit entsprechend hohem Abzug.
  • Fehlerhafte Erfassungen führen zu Korrekturabrechnungen, Rückfragen des Finanzamts und unnötigem Aufwand.
  • Bei Minijobbern gelten Besonderheiten: Auch hier werden Identifikationsdaten benötigt, etwa für Meldungen an die Minijob-Zentrale – mehr dazu im Ratgeber Geringfügige Beschäftigung. Bei der aktuellen Minijob-Grenze von 603 € monatlich lohnt sich ein Blick in die Details, damit keine Meldung vergessen wird.
  • Auch beim gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 13,90 € pro Stunde ändert sich an der Pflicht zur Steuer-ID-Erfassung nichts – unabhängig vom Verdienst muss jede sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit korrekter Identifikationsnummer gemeldet werden.

In der Praxis bewährt sich eine saubere Einstellungs-Checkliste: Steuer-ID, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung und ggf. Nachweise zu Vorbeschäftigungen. Wenn Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung an Lohnhelden übergeben, erhalten Sie genau solche strukturierten Prozesse mitgeliefert – inklusive digitaler Personalakte und aller gesetzlichen Meldungen. Wie der Umstieg funktioniert, zeigt die Seite externe Lohnabrechnung; die Kosten kalkulieren Sie transparent über unsere Preisübersicht. Auch bei Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld muss die Steuer-ID bereits korrekt hinterlegt sein, damit die Abrechnung reibungslos läuft.

Kurz zusammengefasst: Über 700 Unternehmen lassen bereits ihre Personalstammdaten – inklusive Steuer-ID-Erfassung und ELStAM-Anmeldung – von mehr als 50 Lohnexperten bei Lohnhelden pflegen. Das Vorgehen ist haftpflichtversichert, zum Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall kalkulierbar und wird von Kunden bei Google im Schnitt mit 4,8 von 5 Sternen bewertet (23 Rezensionen). Gerade beim Onboarding neuer Mitarbeitender zeigt sich der Vorteil eines spezialisierten Teams: Fehlt die Steuer-ID zum Start, greifen unsere Fachkräfte auf bewährte Übergangslösungen zurück, damit die erste Abrechnung trotzdem termingerecht erfolgt.
Zwei Personen arbeiten an Computern in einem hellen Büro mit großen Fenstern, Holzbalken und Pflanzen im Vordergrund

Datenschutz: Wie kritisch ist die Steuer-ID zu sehen?

Weil unter der Steuer-ID recht umfangreiche persönliche Daten gespeichert werden, gab es bei der Einführung durchaus kritische Stimmen von Datenschützern. Zwei Bedenken werden bis heute diskutiert: Erstens die Sorge, dass eine derart eindeutige, lebenslange Personenkennziffer theoretisch den Abgleich unterschiedlichster Datenbanken erleichtern und so ein umfassendes Persönlichkeitsprofil ermöglichen könnte. Zweitens die Frage, ob die zentrale Speicherung beim BZSt ein attraktives Ziel für Datenmissbrauch darstellt.

Der Gesetzgeber begegnet dem mit engen Zugriffsregeln: Nur die Finanzbehörden dürfen auf die hinter der Nummer liegenden Daten zugreifen, die Nutzung ist gesetzlich auf steuerliche Zwecke beschränkt. Die grundsätzliche Zulässigkeit der personenbezogenen Datenspeicherung in diesem Rahmen wurde von der Rechtsprechung bestätigt. Für die tägliche Praxis in Lohnbüro und Personalabteilung bedeutet das vor allem eines: Mit der Steuer-ID ist sorgfältig umzugehen, wie mit jeder sensiblen Personalinformation auch – sichere Ablage, Zugriffsbeschränkung und keine unnötige Weitergabe an Dritte.

Steuer-ID bei besonderen Lebenssituationen

Heirat oder Namensänderung

Die Steuer-ID bleibt unverändert, auch wenn sich der Nachname ändert. Melden Sie dem Arbeitgeber trotzdem zeitnah die neuen Personalien, damit die Lohnabrechnung und die Steuerklasse korrekt angepasst werden.

Umzug ins Ausland

Auch bei einem Wegzug bleibt die deutsche Steuer-ID gültig und wird bei einer späteren Rückkehr oder bei fortbestehender beschränkter Steuerpflicht in Deutschland weiterverwendet.

Zweitjob oder Nebentätigkeit

Für jedes weitere Beschäftigungsverhältnis wird dieselbe Steuer-ID verwendet – der zweite Arbeitgeber ruft darüber in der Regel automatisch Steuerklasse 6 ab, siehe Steuerklassen.

Kurz zusammengefasst

  • Seit 2008 hat jede in Deutschland gemeldete Person eine eigene, elfstellige Steuer-ID.
  • Sie wird bereits kurz nach der Geburt vergeben und gilt lebenslang – bis 20 Jahre über den Tod hinaus bleiben die Daten gespeichert.
  • Sie dient der eindeutigen Zuordnung bei Lohnsteuer, Kindergeld, Unterhalt, Freistellungsaufträgen und der elektronischen Steuererklärung.
  • Zuständig für Vergabe und Speicherung ist das Bundeszentralamt für Steuern; Zugriff auf die Daten haben ausschließlich die Finanzbehörden.
  • Verloren gegangene Nummern lassen sich kostenlos beim BZSt neu anfordern und werden ausschließlich postalisch zugestellt.

Für Arbeitgeber lohnt sich der Blick über die Steuer-ID hinaus: Wer ohnehin die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung auslagert, muss sich um ELStAM-Abrufe, Fristen und Datenschutz nicht mehr selbst kümmern. Gerade bei häufigem Personalwechsel, Saisonkräften oder mehreren Standorten zeigt sich schnell, wie viel Verwaltungsaufwand allein die korrekte Erfassung von Steuer-ID, Steuerklasse und Sozialversicherungsnummer verursacht. Ein spezialisiertes Lohnbüro bündelt diese Prozesse, hält gesetzliche Fristen automatisch ein und reduziert das Risiko von Nachforderungen durch fehlerhafte Stammdaten erheblich.

Häufige Fragen zur Steuer-ID

Wo steht die Steuer-ID auf der Gehaltsabrechnung?

In der Regel im Kopfbereich der Abrechnung, bei den persönlichen Steuermerkmalen – meist als „IdNr", „Steuer-ID" oder „Identifikationsnummer" bezeichnet, in der Nähe von Steuerklasse und Konfession.

Sind Steuer-ID und Steuernummer dasselbe?

Nein. Die Steuer-ID ist elfstellig, bundesweit einheitlich und lebenslang gültig. Die Steuernummer vergibt das örtliche Finanzamt; sie kann sich bei Umzug oder geänderten Verhältnissen ändern.

Kann ich meine Steuer-ID telefonisch erfragen?

Nein. Aus Datenschutzgründen teilt das Bundeszentralamt für Steuern die Nummer weder telefonisch noch per E-Mail mit, sondern ausschließlich per Brief an Ihre Meldeadresse.

Wie lange dauert die erneute Mitteilung durch das BZSt?

Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungs- und Postlaufzeit. Wer es eilig hat, findet die Nummer oft schneller auf einer alten Gehaltsabrechnung, dem Steuerbescheid oder im ELSTER-Konto.

Hat jedes Kind eine eigene Steuer-ID?

Ja. Die Nummer wird bereits kurz nach der Geburt vergeben und per Brief mitgeteilt. Sie wird unter anderem für den Kindergeldantrag und Freistellungsaufträge benötigt und sollte von den Eltern sicher aufbewahrt werden.

Was passiert, wenn ich meinem Arbeitgeber die Steuer-ID nicht gebe?

Dann kann der Arbeitgeber Ihre Lohnsteuermerkmale nicht elektronisch abrufen und muss grundsätzlich nach Steuerklasse 6 abrechnen – mit deutlich höherem Lohnsteuerabzug. Die Differenz lässt sich später über die Steuererklärung ausgleichen, das Geld fehlt aber zunächst im Monat.

Welche Daten sind mit der Steuer-ID verknüpft?

Name inklusive früherer Namen, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Meldeadresse, zuständiges Finanzamt sowie gegebenenfalls Auskunftssperren. Zugriff darauf haben ausschließlich die Finanzbehörden, nicht Arbeitgeber oder Banken.

Wie erhalten im Ausland geborene Personen ihre Steuer-ID?

Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vergibt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch eine Nummer. Wer in Deutschland Einkünfte erzielt, aber keinen Wohnsitz hier hat, beantragt die Steuer-ID über das zuständige Finanzamt.
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Google-Bewertung 4,8/5 · basierend auf 23 Rezensionen

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