FÜR ARBEITGEBER
Arbeitgeberkosten-Rechner: Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?
Das Bruttogehalt ist nur ein Teil der Wahrheit: Dazu kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Umlagen. Geben Sie ein Gehalt ein – der Rechner zeigt sofort das Arbeitgeberbrutto, also Ihre echten Personalkosten pro Monat und Jahr.
- Stand 2026
- Inkl. Umlagen U1/U2/U3
- Kostenlos & ohne Anmeldung
ARBEITGEBERKOSTEN-RECHNER 2026
Vom Bruttogehalt zum Arbeitgeberbrutto
Monatliches Bruttogehalt eingeben – Umlagesätze können Sie an Ihre Krankenkasse anpassen.
Enthalten: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %), Pflegeversicherung 1,8 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Insolvenzgeldumlage U3 0,15 %. Nicht enthalten: Berufsgenossenschaft (branchenabhängig), Sachsen-Sonderregel PV.
Unverbindliche Schätzung, Stand 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Beiträge bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen; U1/U2 variieren je Krankenkasse und Erstattungssatz. Lohnhelden berechnet Ihre Personalkosten exakt – in jeder Abrechnung, automatisch.
Woraus bestehen die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber?
Zum vereinbarten Bruttogehalt zahlen Sie als Arbeitgeber eigene Beiträge zur Sozialversicherung – zusätzlich zu den Anteilen, die der Mitarbeiter von seinem Brutto abführt. Die vier großen Blöcke: Rentenversicherung (9,3 % Arbeitgeberanteil), Krankenversicherung (7,3 % plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags), Pflegeversicherung (1,8 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Beiträge fallen jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze an.
Dazu kommen die Umlagen: U1 erstattet Ihnen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Pflicht für Betriebe bis 30 Mitarbeitende, Satz je nach Kasse und gewähltem Erstattungssatz), U2 finanziert Mutterschaftsleistungen (alle Betriebe), und die Insolvenzgeldumlage U3 (0,15 %) sichert Löhne bei Insolvenz. Branchenabhängig kommt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) hinzu – im Baugewerbe außerdem SOKA-Bau-Beiträge.
Minijobber kosten anders
Bei geringfügig Beschäftigten zahlen Sie pauschal ca. 31 % zusätzlich (Pauschal-RV, Pauschal-KV, Steuer, Umlagen) – Details im Ratgeber geringfügige Beschäftigung.
Azubis & Gleitzone
Für Auszubildende und Beschäftigte im Übergangsbereich gelten Besonderheiten bei den Beiträgen – wir rechnen jede Konstellation korrekt ab.
Einmalzahlungen
Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöhen die Nebenkosten anteilig – auch dafür gelten die Beitragsbemessungsgrenzen. Mehr zu Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Arbeitgeberkosten-Tabelle 2026: Brutto und was es Sie wirklich kostet
Mit Standard-Umlagesätzen (U1 1,6 %, U2 0,4 %, U3 0,15 %) ergeben sich diese Gesamtkosten:
| Bruttogehalt / Monat | SV-Arbeitgeberanteile | Umlagen U1–U3 | Arbeitgeberbrutto / Monat | Kosten / Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 528,75 € | 53,75 € | 3.082,50 € | 36.990 € |
| 3.000 € | 634,50 € | 64,50 € | 3.699,00 € | 44.388 € |
| 3.500 € | 740,25 € | 75,25 € | 4.315,50 € | 51.786 € |
| 4.000 € | 846,00 € | 86,00 € | 4.932,00 € | 59.184 € |
| 4.500 € | 951,75 € | 96,75 € | 5.548,50 € | 66.582 € |
| 5.000 € | 1.057,50 € | 107,50 € | 6.165,00 € | 73.980 € |
| 6.000 € | 1.263,56 € | 129,00 € | 7.392,56 € | 88.711 € |
Ab ca. 5.813 € greift die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken-/Pflegeversicherung – deshalb steigen die Kosten bei 6.000 € unterproportional. Werte gerundet, ohne Berufsgenossenschaft.
Personalkosten im Blick behalten – automatisch
Der Rechner liefert eine Orientierung. In der Praxis ändern sich Zusatzbeiträge, Umlagesätze und Bemessungsgrenzen jedes Jahr – und jede Gehaltserhöhung, Einmalzahlung oder neue Einstellung verschiebt Ihre Personalkosten. Als Lohnhelden-Kunde bekommen Sie mit jeder Abrechnung die Chefübersicht Personalkosten mitgeliefert und sehen mit der Controlling-Option jederzeit, was Ihr Team wirklich kostet – ohne selbst zu rechnen.
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