FÜR ARBEITGEBER

Arbeitgeberkosten-Rechner: Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?

Das Bruttogehalt ist nur ein Teil der Wahrheit: Dazu kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Umlagen. Geben Sie ein Gehalt ein – der Rechner zeigt sofort das Arbeitgeberbrutto, also Ihre echten Personalkosten pro Monat und Jahr.

  • Stand 2026
  • Inkl. Umlagen U1/U2/U3
  • Kostenlos & ohne Anmeldung

ARBEITGEBERKOSTEN-RECHNER 2026

Vom Bruttogehalt zum Arbeitgeberbrutto

Monatliches Bruttogehalt eingeben – Umlagesätze können Sie an Ihre Krankenkasse anpassen.

Enthalten: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %), Pflegeversicherung 1,8 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Insolvenzgeldumlage U3 0,15 %. Nicht enthalten: Berufsgenossenschaft (branchenabhängig), Sachsen-Sonderregel PV.

SV-Arbeitgeberanteile gesamt
665,53 €
  davon Rentenversicherung (9,3 %)
325,50 €
  davon Krankenversicherung (8,75 %)
306,25 €
  davon Pflegeversicherung (1,8 %)
63,00 €
  davon Arbeitslosenversicherung (1,3 %)
45,50 €
Umlagen U1 + U2 + U3
75,25 €
Arbeitgeberbrutto / Monat · 45.489 €/Jahr4.240,78 €
Faktor 1,21×

Unverbindliche Schätzung, Stand 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Beiträge bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen; U1/U2 variieren je Krankenkasse und Erstattungssatz. Lohnhelden berechnet Ihre Personalkosten exakt – in jeder Abrechnung, automatisch.

Faustregel: Ein Mitarbeiter kostet Sie als Arbeitgeber rund 20–22 % mehr als sein Bruttogehalt – bei 3.500 € brutto also etwa 4.200–4.300 € im Monat. Dazu kommen je nach Betrieb Berufsgenossenschaft, Sachkosten (Arbeitsplatz, Ausstattung) und indirekte Kosten wie Recruiting und Einarbeitung.

Woraus bestehen die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber?

Zum vereinbarten Bruttogehalt zahlen Sie als Arbeitgeber eigene Beiträge zur Sozialversicherung – zusätzlich zu den Anteilen, die der Mitarbeiter von seinem Brutto abführt. Die vier großen Blöcke: Rentenversicherung (9,3 % Arbeitgeberanteil), Krankenversicherung (7,3 % plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags), Pflegeversicherung (1,8 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Beiträge fallen jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze an.

Dazu kommen die Umlagen: U1 erstattet Ihnen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Pflicht für Betriebe bis 30 Mitarbeitende, Satz je nach Kasse und gewähltem Erstattungssatz), U2 finanziert Mutterschaftsleistungen (alle Betriebe), und die Insolvenzgeldumlage U3 (0,15 %) sichert Löhne bei Insolvenz. Branchenabhängig kommt der Beitrag zur Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) hinzu – im Baugewerbe außerdem SOKA-Bau-Beiträge.

Minijobber kosten anders

Bei geringfügig Beschäftigten zahlen Sie pauschal ca. 31 % zusätzlich (Pauschal-RV, Pauschal-KV, Steuer, Umlagen) – Details im Ratgeber geringfügige Beschäftigung.

Azubis & Gleitzone

Für Auszubildende und Beschäftigte im Übergangsbereich gelten Besonderheiten bei den Beiträgen – wir rechnen jede Konstellation korrekt ab.

Einmalzahlungen

Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöhen die Nebenkosten anteilig – auch dafür gelten die Beitragsbemessungsgrenzen. Mehr zu Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Arbeitgeberkosten-Tabelle 2026: Brutto und was es Sie wirklich kostet

Mit Standard-Umlagesätzen (U1 1,6 %, U2 0,4 %, U3 0,15 %) ergeben sich diese Gesamtkosten:

Bruttogehalt / MonatSV-ArbeitgeberanteileUmlagen U1–U3Arbeitgeberbrutto / MonatKosten / Jahr
2.500 €528,75 €53,75 €3.082,50 €36.990 €
3.000 €634,50 €64,50 €3.699,00 €44.388 €
3.500 €740,25 €75,25 €4.315,50 €51.786 €
4.000 €846,00 €86,00 €4.932,00 €59.184 €
4.500 €951,75 €96,75 €5.548,50 €66.582 €
5.000 €1.057,50 €107,50 €6.165,00 €73.980 €
6.000 €1.263,56 €129,00 €7.392,56 €88.711 €

Ab ca. 5.813 € greift die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken-/Pflegeversicherung – deshalb steigen die Kosten bei 6.000 € unterproportional. Werte gerundet, ohne Berufsgenossenschaft.

Personalkosten im Blick behalten – automatisch

Der Rechner liefert eine Orientierung. In der Praxis ändern sich Zusatzbeiträge, Umlagesätze und Bemessungsgrenzen jedes Jahr – und jede Gehaltserhöhung, Einmalzahlung oder neue Einstellung verschiebt Ihre Personalkosten. Als Lohnhelden-Kunde bekommen Sie mit jeder Abrechnung die Chefübersicht Personalkosten mitgeliefert und sehen mit der Controlling-Option jederzeit, was Ihr Team wirklich kostet – ohne selbst zu rechnen.

Personalkosten exakt statt geschätzt – ab 8,90 € pro Abrechnung

Lohnhelden übernimmt Ihre komplette Lohnabrechnung inklusive aller Meldungen und Auswertungen. Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen zu Arbeitgeberkosten & Lohnnebenkosten

Wie viel Prozent Lohnnebenkosten zahlt der Arbeitgeber?

Als Faustregel rund 20–22 % zusätzlich zum Bruttogehalt: Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % sowie Umlagen U1/U2/U3. Berufsgenossenschaft kommt branchenabhängig dazu.

Was kostet ein Mitarbeiter mit 4.000 € brutto?

Rund 4.930 € Arbeitgeberbrutto pro Monat (etwa 59.000 € im Jahr, mit Standard-Umlagesätzen) – geben Sie den Wert oben im Rechner ein, um es mit Ihren Umlagesätzen exakter zu sehen.

Was ist das „Arbeitgeberbrutto"?

Bruttogehalt plus alle Arbeitgeberanteile und Umlagen – also der Betrag, der Ihre Firma tatsächlich verlässt. Das Arbeitnehmer-Netto berechnen Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner.

Zählen auch Urlaub und Krankheit zu den Personalkosten?

Indirekt ja: Entgeltfortzahlung läuft weiter, ohne dass Arbeitsleistung anfällt. Die Umlage U1 erstattet kleinen Betrieben einen Teil davon – der Satz hängt von Kasse und gewähltem Erstattungssatz ab.

Wo sehe ich meine tatsächlichen Personalkosten?

In der Lohnabrechnung: Lohnhelden liefert mit jeder Abrechnung die Chefübersicht Personalkosten und auf Wunsch individuelle Controlling-Reportings über Ihre gesamte Belegschaft.