KURZARBEITERGELD-RECHNER 2026

Kurzarbeitergeld-Rechner: Wie viel KUG bekomme ich?

Bruttogehalt, Steuerklasse und Arbeitsausfall eingeben – der Rechner zeigt sofort das Kurzarbeitergeld (60 % bzw. 67 % mit Kind) und wie viel Netto in der Kurzarbeit insgesamt ankommt.

  • Stand 2026
  • 60 % / 67 % mit Kind
  • Kostenlos & ohne Anmeldung

RECHNER

Ihr Netto in der Kurzarbeit

Das Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil der Netto-Differenz zwischen Normalarbeit und Kurzarbeit aus.

50 % Arbeitsausfall

Netto ohne Kurzarbeit (geschätzt)
2.336 €
Netto aus verbleibender Arbeit
1.318 €
+ Kurzarbeitergeld
611 €
Gesamt-Netto in Kurzarbeit · 17 % weniger1.929 €
60 %-Satz

Unverbindliche Schätzung (Stand 2026) mit durchschnittlichem KV-Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer/Soli und ohne tarifliche Aufstockung – die exakte Berechnung erfolgt über pauschalierte Nettoentgelte in der Lohnabrechnung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Kurz zusammengefasst: Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der ausgefallenen Netto-Differenz – mit mindestens einem Kind 67 %. Es wird vom Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung ausgezahlt und von der Agentur für Arbeit erstattet. Bezugsdauer: aktuell bis zu 24 Monate (befristet bis 31.12.2026, danach wieder 12 Monate). Voraussetzung: mindestens ein Drittel der Belegschaft hat über 10 % Entgeltausfall.

Voraussetzungen: Wann gibt es Kurzarbeitergeld?

Erheblicher Arbeitsausfall

Der Ausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen, vorübergehend und unvermeidbar sein. Ein pauschaler Verweis auf „schlechte Konjunktur" genügt nicht.

Ein-Drittel-Regel

Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss im jeweiligen Monat einen Entgeltausfall von mehr als 10 % des Bruttolohns haben.

Alternativen ausgeschöpft

Vor der Kurzarbeit müssen zumutbare Mittel genutzt werden: Abbau von Überstunden und Zeitguthaben, teils auch Resturlaub und innerbetriebliche Umsetzung.

Anzeige bei der Agentur für Arbeit

Die Kurzarbeit muss schriftlich angezeigt werden – spätestens im Monat, in dem sie beginnt. Zudem braucht es eine rechtliche Grundlage (Betriebsvereinbarung oder Zustimmung der Mitarbeitenden).

Höhe und Dauer: die Eckwerte 2026

EckwertRegelung 2026
Leistungssatz60 % der Nettoentgeltdifferenz, 67 % mit mindestens einem Kind
Maximale Bezugsdauer24 Monate (befristete Regelung bis 31.12.2026; ab 1.1.2027 wieder 12 Monate)
Mindest-Entgeltausfallmehr als 10 % bei mindestens einem Drittel der Belegschaft
UnterbrechungOhne KUG-Monate verlängert sich die Bezugsdauer; ab 3 Monaten Pause beginnt sie neu
AuszahlungDurch den Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung; Erstattung durch die Agentur für Arbeit per Abrechnungsliste

Wichtig für die Praxis: Der Arbeitgeber streckt das Kurzarbeitergeld vor und holt es sich per monatlichem Erstattungsantrag zurück. Fehler in KUG-Abrechnungen führen regelmäßig zu Rückforderungen bei der Schlussprüfung der Arbeitsagentur – saubere Dokumentation ist entscheidend.

So läuft Kurzarbeit für Arbeitgeber ab

  1. Rechtsgrundlage schaffen

    Betriebsvereinbarung abschließen oder Zustimmung der betroffenen Mitarbeitenden einholen – ohne Grundlage keine wirksame Kurzarbeit.

  2. Kurzarbeit anzeigen

    Schriftliche Anzeige bei der Agentur für Arbeit im Monat des Beginns, mit Begründung des Arbeitsausfalls.

  3. Monatlich abrechnen

    KUG je Mitarbeiter über die pauschalierten Nettoentgelte berechnen, mit dem Lohn auszahlen und den Erstattungsantrag (Abrechnungsliste) einreichen.

  4. Schlussprüfung bestehen

    Nach Ende der Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur alle Abrechnungen – vollständige Unterlagen vermeiden Rückzahlungen.

Genau bei Schritt 3 und 4 passieren die teuren Fehler. Lohnhelden übernimmt die komplette KUG-Abrechnung: korrekte Berechnung über die pauschalierten Nettoentgelte, Abrechnungslisten für die Arbeitsagentur und prüfungssichere Dokumentation – zum Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnung. Baubetriebe aufgepasst: Für witterungsbedingte Ausfälle im Winter gilt das Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) mit eigenen Regeln – auch das ist unser Tagesgeschäft.

Kurzarbeit ohne Abrechnungsrisiko – ab 8,90 € pro Abrechnung

Von der Anzeige bis zur Schlussprüfung: Lohnhelden rechnet Ihre Kurzarbeit korrekt ab und erstellt alle Unterlagen für die Arbeitsagentur. Angebot in 24 Stunden.

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?

60 % der Netto-Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt – mit mindestens einem Kind auf der Steuerkarte 67 %. Bei „Kurzarbeit null" (100 % Ausfall) also 60/67 % des pauschalierten Netto.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Aktuell bis zu 24 Monate – diese verlängerte Bezugsdauer ist bis 31.12.2026 befristet. Ab 2027 gilt wieder die reguläre Dauer von 12 Monaten.

Wer zahlt das Kurzarbeitergeld aus?

Der Arbeitgeber – zusammen mit dem restlichen Lohn in der normalen Abrechnung. Die Agentur für Arbeit erstattet den Betrag nach Einreichung der monatlichen Abrechnungsliste.

Zahlt der Arbeitgeber in der Kurzarbeit weiter Sozialversicherung?

Ja – für die Ausfallstunden trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge (auf 80 % des ausgefallenen Bruttos) allein. Kurzarbeit ist für Betriebe also nicht kostenlos.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen und führt oft zur Pflicht-Steuererklärung.

Was ist Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)?

Die Sonderform für das Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit (Dezember–März) – mit Wintergeld-Leistungen und eigenen Umlagen. Details auf unserer Seite Baulohnabrechnung.