Neu · BVV-Pflicht ab 2027: Entgeltunterlagen elektronisch führen – jetzt vorbereiten
Rechner · Lohnhelden

Kurzarbeitergeld berechnen.

Kurzarbeitergeld berechnen: Brutto, Steuerklasse & Arbeitsausfall eingeben – KUG (60/67 %) und Ihr Gesamt-Netto in Kurzarbeit sofort sehen. Stand 2026.

Google Bewertung★★★★★ 4,8/5Basierend auf 23 Rezensionen✓ Haftpflichtversichert
700+
Kunden vertrauen uns
20+
Lohn-Spezialisten
ab 8,90 €
pro Abrechnungsfall
48 h
für jede Abrechnung
Rechner

Kurzarbeitergeld-Rechner

RECHNER

Ihr Netto in der Kurzarbeit

Das Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil der Netto-Differenz zwischen Normalarbeit und Kurzarbeit aus.

50 % Arbeitsausfall

Netto ohne Kurzarbeit (geschätzt)
2.336 €
Netto aus verbleibender Arbeit
1.318 €
+ Kurzarbeitergeld
611 €
Gesamt-Netto in Kurzarbeit · 17 % weniger1.929 €
60 %-Satz

Unverbindliche Schätzung (Stand 2026) mit durchschnittlichem KV-Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer/Soli und ohne tarifliche Aufstockung – die exakte Berechnung erfolgt über pauschalierte Nettoentgelte in der Lohnabrechnung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Kurz zusammengefasst: Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der ausgefallenen Netto-Differenz – mit mindestens einem Kind 67 %. Es wird vom Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung ausgezahlt und von der Agentur für Arbeit erstattet. Bezugsdauer: aktuell bis zu 24 Monate (befristet bis 31.12.2026, danach wieder 12 Monate). Voraussetzung: mindestens ein Drittel der Belegschaft hat über 10 % Entgeltausfall.

Warum sich die Nettolücke in der Kurzarbeit lohnt zu kennen

Der Rechner oben zeigt nicht nur den KUG-Betrag, sondern auch, wie groß die tatsächliche Netto-Lücke gegenüber der regulären Beschäftigung bleibt. Das ist für Arbeitgeber aus zwei Gründen wichtig: Erstens hilft die Transparenz bei der Kommunikation mit der Belegschaft – Mitarbeitende, die wissen, mit welchem Netto sie in der Kurzarbeit tatsächlich rechnen können, planen ihre eigenen Finanzen realistischer und sind seltener verunsichert. Zweitens ist die Größe der Nettolücke oft ein Kriterium dafür, ob ein Betrieb freiwillig aufstockt – manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf einen höheren Prozentsatz vor, was zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber bedeutet, aber die Akzeptanz der Kurzarbeit in der Belegschaft deutlich erhöhen kann.

Voraussetzungen: Wann gibt es Kurzarbeitergeld?

Erheblicher Arbeitsausfall

Der Ausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen, vorübergehend und unvermeidbar sein. Ein pauschaler Verweis auf „schlechte Konjunktur" genügt nicht.

Ein-Drittel-Regel

Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss im jeweiligen Monat einen Entgeltausfall von mehr als 10 % des Bruttolohns haben.

Alternativen ausgeschöpft

Vor der Kurzarbeit müssen zumutbare Mittel genutzt werden: Abbau von Überstunden und Zeitguthaben, teils auch Resturlaub und innerbetriebliche Umsetzung.

Anzeige bei der Agentur für Arbeit

Die Kurzarbeit muss schriftlich angezeigt werden – spätestens im Monat, in dem sie beginnt. Zudem braucht es eine rechtliche Grundlage (Betriebsvereinbarung oder Zustimmung der Mitarbeitenden).

Berechnung von Kurzarbeitergeld für Mitarbeitende im Betrieb

Die Berechnung im Detail: pauschalierte Nettoentgelte

Kurzarbeitergeld wird nicht auf Basis des individuellen, tatsächlichen Nettolohns berechnet, sondern über pauschalierte Nettoentgelte nach amtlichen Tabellenwerten der Bundesagentur für Arbeit. Das vereinfacht die Berechnung erheblich, weil individuelle Freibeträge, tatsächliche Steuerklassenwechsel im Jahresverlauf oder Sonderfälle beim Lohnsteuerabzug nicht jeden Monat neu nachvollzogen werden müssen. Grundlage ist stattdessen die Steuerklasse des Mitarbeiters zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls.

Der Rechenweg läuft in drei Schritten:

  1. Soll-Entgelt ermitteln

    Das Bruttoarbeitsentgelt, das ohne Arbeitsausfall angefallen wäre, wird nach Tabelle in ein pauschaliertes Nettoentgelt umgerechnet.

  2. Ist-Entgelt berechnen

    Das tatsächlich für die verbleibende Arbeitszeit erzielte Bruttoentgelt wird ebenfalls pauschaliert in Netto umgerechnet.

  3. Differenz auszahlen

    Die Differenz zwischen beiden Werten ist die Nettoentgeltdifferenz. Davon zahlt die Agentur für Arbeit 60 % (bzw. 67 % mit mindestens einem Kind) als Kurzarbeitergeld aus.

Diese pauschalierte Methode ist gesetzlich vorgeschrieben – ein individuelles „Nachrechnen" mit der echten Steuerlast ist nicht zulässig. Für Arbeitgeber bedeutet das einen planbaren Verwaltungsaufwand: Die Tabellenwerte werden von der Bundesagentur jährlich veröffentlicht und müssen nicht selbst hergeleitet werden, was Fehlerquellen gegenüber einer freihändigen Berechnung deutlich reduziert.

Höhe und Dauer: die Eckwerte 2026

EckwertRegelung 2026
Leistungssatz60 % der Nettoentgeltdifferenz, 67 % mit mindestens einem Kind
Maximale Bezugsdauer24 Monate (befristete Regelung bis 31.12.2026; ab 1.1.2027 wieder 12 Monate)
Mindest-Entgeltausfallmehr als 10 % bei mindestens einem Drittel der Belegschaft
UnterbrechungOhne KUG-Monate verlängert sich die Bezugsdauer; ab 3 Monaten Pause beginnt sie neu
AuszahlungDurch den Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung; Erstattung durch die Agentur für Arbeit per Abrechnungsliste

Wichtig für die Praxis: Der Arbeitgeber streckt das Kurzarbeitergeld vor und holt es sich per monatlichem Erstattungsantrag zurück. Fehler in KUG-Abrechnungen führen regelmäßig zu Rückforderungen bei der Schlussprüfung der Arbeitsagentur – saubere Dokumentation ist entscheidend.

So läuft Kurzarbeit für Arbeitgeber ab

  1. Rechtsgrundlage schaffen

    Betriebsvereinbarung abschließen oder Zustimmung der betroffenen Mitarbeitenden einholen – ohne Grundlage keine wirksame Kurzarbeit.

  2. Kurzarbeit anzeigen

    Schriftliche Anzeige bei der Agentur für Arbeit im Monat des Beginns, mit Begründung des Arbeitsausfalls.

  3. Monatlich abrechnen

    KUG je Mitarbeiter über die pauschalierten Nettoentgelte berechnen, mit dem Lohn auszahlen und den Erstattungsantrag (Abrechnungsliste) einreichen.

  4. Schlussprüfung bestehen

    Nach Ende der Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur alle Abrechnungen – vollständige Unterlagen vermeiden Rückzahlungen.

Genau bei Schritt 3 und 4 passieren die teuren Fehler. Lohnhelden übernimmt die komplette KUG-Abrechnung: korrekte Berechnung über die pauschalierten Nettoentgelte, Abrechnungslisten für die Arbeitsagentur und prüfungssichere Dokumentation – zum Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnung. Baubetriebe aufgepasst: Für witterungsbedingte Ausfälle im Winter gilt das Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) mit eigenen Regeln – auch das ist unser Tagesgeschäft.

Kurzarbeit ohne Abrechnungsrisiko – ab 8,90 € pro Abrechnung

Von der Anzeige bis zur Schlussprüfung: Lohnhelden rechnet Ihre Kurzarbeit korrekt ab und erstellt alle Unterlagen für die Arbeitsagentur. Angebot in 24 Stunden.

Mitarbeiterin prüft telefonisch eine Abrechnung

S-KUG im Baugewerbe: der Sonderfall Saison-Kurzarbeitergeld

Betriebe des Baugewerbes und verwandter Branchen unterliegen in der Schlechtwetterzeit einer eigenen Regelung: dem Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG). Es fängt witterungsbedingte Arbeitsausfälle in den Wintermonaten auf, ergänzt um zusätzliche Leistungen wie das Zuschuss-Wintergeld (für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden in der Schlechtwetterzeit) und das Mehraufwands-Wintergeld (für zusätzliche Aufwendungen bei Arbeit unter widrigen Bedingungen). Finanziert werden diese Zusatzleistungen über eine eigene Umlage der Winterbeschäftigungsförderung, die von Bauunternehmen zusätzlich zu den regulären Sozialversicherungsbeiträgen entrichtet wird.

Die Abrechnung des S-KUG ist komplexer als die des regulären Kurzarbeitergelds: Arbeitszeitkonten müssen witterungsbedingte und wirtschaftliche Ausfallstunden sauber trennen, Witterungsnachweise sind zu dokumentieren, und die Verzahnung mit Sozialkassenverfahren wie SOKA-Bau erfordert Spezialwissen. Genau in diesem Bereich liegt eine Kernkompetenz von Lohnhelden: Wir rechnen Baulohn inklusive S-KUG für alle Gewerke ab – von Dachdeckern über Zimmerer bis zu Maler- und Lackierbetrieben.

Bauunternehmer bespricht Saison-Kurzarbeitergeld mit Lohnexperte

Rechenbeispiele: So wirkt sich Kurzarbeit auf das Netto aus

BruttogehaltArbeitsausfallLeistungssatzUngefähres Gesamt-Netto
3.000 €30 %60 % (kein Kind)ca. 1.930 € (statt ca. 2.010 € regulär)
3.500 €50 %60 % (kein Kind)ca. 1.930 € (statt ca. 2.336 € regulär)
3.500 €50 %67 % (mit Kind)ca. 2.020 € (statt ca. 2.470 € regulär)
4.000 €100 % (Kurzarbeit null)60 % (kein Kind)ca. 1.590 € (statt ca. 2.650 € regulär)

Werte gerundet und beispielhaft, Stand 2026, ohne Kirchensteuer und tarifliche Aufstockung. Exakte Werte liefert der Rechner oben oder Ihre Lohnabrechnung bei Lohnhelden.

S-KUG im Baugewerbe? Wir kennen jedes Detail

SOKA-Bau, Witterungsnachweise, Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld: Lohnhelden rechnet Saison-Kurzarbeitergeld für alle Gewerke prüfungssicher ab. Fordern Sie Ihr Angebot an.

Kosten der Kurzarbeit für den Arbeitgeber

Kurzarbeit spart Personalkosten, ist für den Arbeitgeber aber nicht kostenlos. Neben dem administrativen Aufwand für Anzeige, monatliche Abrechnung und Erstattungsanträge trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auf 80 % des ausgefallenen Bruttoentgelts vollständig allein – ohne Erstattung durch die Agentur für Arbeit. Bei einem Arbeitsausfall von 50 % und einem Bruttogehalt von 3.500 € bedeutet das für den Arbeitgeber zusätzliche SV-Beiträge von mehreren hundert Euro pro Monat und Mitarbeiter, die in der Kostenplanung nicht fehlen dürfen. Wie hoch die regulären Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung insgesamt ausfallen, zeigt unser Arbeitgeberkosten-Rechner.

Diese Kosten relativieren sich jedoch im Vergleich zur Alternative: betriebsbedingte Kündigungen. Wer durch Kurzarbeit eingearbeitetes Personal hält, spart sich nach dem Ende der Krise aufwendiges Recruiting, Einarbeitungszeit und den Verlust von Know-how – ein Vorteil, der sich in der reinen Kostenrechnung nicht immer sofort zeigt, langfristig aber erheblich ins Gewicht fällt.

Arbeitgeber plant Kosten der Kurzarbeit für sein Team

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?

60 % der Netto-Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt – mit mindestens einem Kind auf der Steuerkarte 67 %. Bei „Kurzarbeit null" (100 % Ausfall) also 60/67 % des pauschalierten Netto.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Aktuell bis zu 24 Monate – diese verlängerte Bezugsdauer ist bis 31.12.2026 befristet. Ab 2027 gilt wieder die reguläre Dauer von 12 Monaten.

Wer zahlt das Kurzarbeitergeld aus?

Der Arbeitgeber – zusammen mit dem restlichen Lohn in der normalen Abrechnung. Die Agentur für Arbeit erstattet den Betrag nach Einreichung der monatlichen Abrechnungsliste.

Zahlt der Arbeitgeber in der Kurzarbeit weiter Sozialversicherung?

Ja – für die Ausfallstunden trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge (auf 80 % des ausgefallenen Bruttos) allein. Kurzarbeit ist für Betriebe also nicht kostenlos.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen und führt oft zur Pflicht-Steuererklärung.

Was ist Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)?

Die Sonderform für das Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit (Dezember–März) – mit Wintergeld-Leistungen und eigenen Umlagen. Details auf unserer Seite Baulohnabrechnung.

Wie wird das Kurzarbeitergeld genau berechnet?

Über pauschalierte Nettoentgelte nach amtlichen Tabellenwerten: Soll-Entgelt minus Ist-Entgelt ergibt die Nettoentgeltdifferenz, davon werden 60 % bzw. 67 % als KUG ausgezahlt. Die individuelle tatsächliche Steuerlast spielt dabei keine Rolle.

Muss ein Betrieb die Drittel-Regel jeden Monat neu erfüllen?

Ja. Ob mindestens ein Drittel der Belegschaft mehr als 10 % Entgeltausfall hat, wird für jeden Bezugsmonat einzeln geprüft. Wird die Quote in einem Monat unterschritten, entfällt der KUG-Anspruch für diesen Monat.
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Google-Bewertung 4,8/5 · basierend auf 23 Rezensionen

★★★★★

„Absolut empfehlenswert! Die Betreuung ist professionell, zuverlässig und immer auf Augenhöhe. Egal ob komplexe Abrechnungen oder kurzfristige Anliegen – das Team findet immer eine Lösung."

Nord Werk GbR, J. u. W. Klaus
★★★★★

„Wir arbeiten seit fast 5 Jahren mit den Lohnhelden zusammen und sind mit der Lohnabrechnung und dem Portal-Zugriff sehr zufrieden. Fragen werden immer umgehend beantwortet."

D. PW
★★★★★

„Fazit … besser geht es nicht. Die Kommunikation ist professionell und sehr freundlich, bei komplizierten Sachverhalten wird man schnell und kompetent unterstützt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis passt ebenfalls."

Sabine Berger
Nadine Milewski – Ihre Ansprechpartnerin bei Lohnhelden
Ihre Ansprechpartnerin

Sprechen Sie mit Nadine Milewski

Head of Sales. Sie erstellt Ihr kostenloses Festpreis-Angebot innerhalb von 24 Stunden und beantwortet Ihre Fragen persönlich – unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

Ihr Angebot in 24 Stunden

Nennen Sie uns Mitarbeiterzahl und Branche – unverbindlich, kostenlos, ohne Verkaufsdruck.

📍
AdresseHeinrichstr. 14c, 49080 Osnabrück
📞

LOHNHELDEN IN ZAHLEN

700+Kunden vertrauen uns
4,8/5Google · 23 Bewertungen
20+Lohn-Spezialisten
24 hbis zu Ihrem Angebot
DATEV-SchnittstelleSOKA-BAU-fähighaftpflichtversichertpersönlicher Ansprechpartner
📞 AnrufenAngebot anfordern