Kurzarbeitergeld berechnen.
Kurzarbeitergeld berechnen: Brutto, Steuerklasse & Arbeitsausfall eingeben – KUG (60/67 %) und Ihr Gesamt-Netto in Kurzarbeit sofort sehen. Stand 2026.
Kurzarbeitergeld-Rechner
RECHNER
Ihr Netto in der Kurzarbeit
Das Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil der Netto-Differenz zwischen Normalarbeit und Kurzarbeit aus.
50 % Arbeitsausfall
Unverbindliche Schätzung (Stand 2026) mit durchschnittlichem KV-Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer/Soli und ohne tarifliche Aufstockung – die exakte Berechnung erfolgt über pauschalierte Nettoentgelte in der Lohnabrechnung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Warum sich die Nettolücke in der Kurzarbeit lohnt zu kennen
Der Rechner oben zeigt nicht nur den KUG-Betrag, sondern auch, wie groß die tatsächliche Netto-Lücke gegenüber der regulären Beschäftigung bleibt. Das ist für Arbeitgeber aus zwei Gründen wichtig: Erstens hilft die Transparenz bei der Kommunikation mit der Belegschaft – Mitarbeitende, die wissen, mit welchem Netto sie in der Kurzarbeit tatsächlich rechnen können, planen ihre eigenen Finanzen realistischer und sind seltener verunsichert. Zweitens ist die Größe der Nettolücke oft ein Kriterium dafür, ob ein Betrieb freiwillig aufstockt – manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf einen höheren Prozentsatz vor, was zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber bedeutet, aber die Akzeptanz der Kurzarbeit in der Belegschaft deutlich erhöhen kann.
Voraussetzungen: Wann gibt es Kurzarbeitergeld?
Erheblicher Arbeitsausfall
Der Ausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen, vorübergehend und unvermeidbar sein. Ein pauschaler Verweis auf „schlechte Konjunktur" genügt nicht.
Ein-Drittel-Regel
Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss im jeweiligen Monat einen Entgeltausfall von mehr als 10 % des Bruttolohns haben.
Alternativen ausgeschöpft
Vor der Kurzarbeit müssen zumutbare Mittel genutzt werden: Abbau von Überstunden und Zeitguthaben, teils auch Resturlaub und innerbetriebliche Umsetzung.
Anzeige bei der Agentur für Arbeit
Die Kurzarbeit muss schriftlich angezeigt werden – spätestens im Monat, in dem sie beginnt. Zudem braucht es eine rechtliche Grundlage (Betriebsvereinbarung oder Zustimmung der Mitarbeitenden).
Die Berechnung im Detail: pauschalierte Nettoentgelte
Kurzarbeitergeld wird nicht auf Basis des individuellen, tatsächlichen Nettolohns berechnet, sondern über pauschalierte Nettoentgelte nach amtlichen Tabellenwerten der Bundesagentur für Arbeit. Das vereinfacht die Berechnung erheblich, weil individuelle Freibeträge, tatsächliche Steuerklassenwechsel im Jahresverlauf oder Sonderfälle beim Lohnsteuerabzug nicht jeden Monat neu nachvollzogen werden müssen. Grundlage ist stattdessen die Steuerklasse des Mitarbeiters zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls.
Der Rechenweg läuft in drei Schritten:
Soll-Entgelt ermitteln
Das Bruttoarbeitsentgelt, das ohne Arbeitsausfall angefallen wäre, wird nach Tabelle in ein pauschaliertes Nettoentgelt umgerechnet.
Ist-Entgelt berechnen
Das tatsächlich für die verbleibende Arbeitszeit erzielte Bruttoentgelt wird ebenfalls pauschaliert in Netto umgerechnet.
Differenz auszahlen
Die Differenz zwischen beiden Werten ist die Nettoentgeltdifferenz. Davon zahlt die Agentur für Arbeit 60 % (bzw. 67 % mit mindestens einem Kind) als Kurzarbeitergeld aus.
Diese pauschalierte Methode ist gesetzlich vorgeschrieben – ein individuelles „Nachrechnen" mit der echten Steuerlast ist nicht zulässig. Für Arbeitgeber bedeutet das einen planbaren Verwaltungsaufwand: Die Tabellenwerte werden von der Bundesagentur jährlich veröffentlicht und müssen nicht selbst hergeleitet werden, was Fehlerquellen gegenüber einer freihändigen Berechnung deutlich reduziert.
Höhe und Dauer: die Eckwerte 2026
| Eckwert | Regelung 2026 |
|---|---|
| Leistungssatz | 60 % der Nettoentgeltdifferenz, 67 % mit mindestens einem Kind |
| Maximale Bezugsdauer | 24 Monate (befristete Regelung bis 31.12.2026; ab 1.1.2027 wieder 12 Monate) |
| Mindest-Entgeltausfall | mehr als 10 % bei mindestens einem Drittel der Belegschaft |
| Unterbrechung | Ohne KUG-Monate verlängert sich die Bezugsdauer; ab 3 Monaten Pause beginnt sie neu |
| Auszahlung | Durch den Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung; Erstattung durch die Agentur für Arbeit per Abrechnungsliste |
Wichtig für die Praxis: Der Arbeitgeber streckt das Kurzarbeitergeld vor und holt es sich per monatlichem Erstattungsantrag zurück. Fehler in KUG-Abrechnungen führen regelmäßig zu Rückforderungen bei der Schlussprüfung der Arbeitsagentur – saubere Dokumentation ist entscheidend.
So läuft Kurzarbeit für Arbeitgeber ab
Rechtsgrundlage schaffen
Betriebsvereinbarung abschließen oder Zustimmung der betroffenen Mitarbeitenden einholen – ohne Grundlage keine wirksame Kurzarbeit.
Kurzarbeit anzeigen
Schriftliche Anzeige bei der Agentur für Arbeit im Monat des Beginns, mit Begründung des Arbeitsausfalls.
Monatlich abrechnen
KUG je Mitarbeiter über die pauschalierten Nettoentgelte berechnen, mit dem Lohn auszahlen und den Erstattungsantrag (Abrechnungsliste) einreichen.
Schlussprüfung bestehen
Nach Ende der Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur alle Abrechnungen – vollständige Unterlagen vermeiden Rückzahlungen.
Genau bei Schritt 3 und 4 passieren die teuren Fehler. Lohnhelden übernimmt die komplette KUG-Abrechnung: korrekte Berechnung über die pauschalierten Nettoentgelte, Abrechnungslisten für die Arbeitsagentur und prüfungssichere Dokumentation – zum Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnung. Baubetriebe aufgepasst: Für witterungsbedingte Ausfälle im Winter gilt das Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG) mit eigenen Regeln – auch das ist unser Tagesgeschäft.
Kurzarbeit ohne Abrechnungsrisiko – ab 8,90 € pro Abrechnung
Von der Anzeige bis zur Schlussprüfung: Lohnhelden rechnet Ihre Kurzarbeit korrekt ab und erstellt alle Unterlagen für die Arbeitsagentur. Angebot in 24 Stunden.

S-KUG im Baugewerbe: der Sonderfall Saison-Kurzarbeitergeld
Betriebe des Baugewerbes und verwandter Branchen unterliegen in der Schlechtwetterzeit einer eigenen Regelung: dem Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG). Es fängt witterungsbedingte Arbeitsausfälle in den Wintermonaten auf, ergänzt um zusätzliche Leistungen wie das Zuschuss-Wintergeld (für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden in der Schlechtwetterzeit) und das Mehraufwands-Wintergeld (für zusätzliche Aufwendungen bei Arbeit unter widrigen Bedingungen). Finanziert werden diese Zusatzleistungen über eine eigene Umlage der Winterbeschäftigungsförderung, die von Bauunternehmen zusätzlich zu den regulären Sozialversicherungsbeiträgen entrichtet wird.
Die Abrechnung des S-KUG ist komplexer als die des regulären Kurzarbeitergelds: Arbeitszeitkonten müssen witterungsbedingte und wirtschaftliche Ausfallstunden sauber trennen, Witterungsnachweise sind zu dokumentieren, und die Verzahnung mit Sozialkassenverfahren wie SOKA-Bau erfordert Spezialwissen. Genau in diesem Bereich liegt eine Kernkompetenz von Lohnhelden: Wir rechnen Baulohn inklusive S-KUG für alle Gewerke ab – von Dachdeckern über Zimmerer bis zu Maler- und Lackierbetrieben.
Rechenbeispiele: So wirkt sich Kurzarbeit auf das Netto aus
| Bruttogehalt | Arbeitsausfall | Leistungssatz | Ungefähres Gesamt-Netto |
|---|---|---|---|
| 3.000 € | 30 % | 60 % (kein Kind) | ca. 1.930 € (statt ca. 2.010 € regulär) |
| 3.500 € | 50 % | 60 % (kein Kind) | ca. 1.930 € (statt ca. 2.336 € regulär) |
| 3.500 € | 50 % | 67 % (mit Kind) | ca. 2.020 € (statt ca. 2.470 € regulär) |
| 4.000 € | 100 % (Kurzarbeit null) | 60 % (kein Kind) | ca. 1.590 € (statt ca. 2.650 € regulär) |
Werte gerundet und beispielhaft, Stand 2026, ohne Kirchensteuer und tarifliche Aufstockung. Exakte Werte liefert der Rechner oben oder Ihre Lohnabrechnung bei Lohnhelden.
S-KUG im Baugewerbe? Wir kennen jedes Detail
SOKA-Bau, Witterungsnachweise, Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld: Lohnhelden rechnet Saison-Kurzarbeitergeld für alle Gewerke prüfungssicher ab. Fordern Sie Ihr Angebot an.
Kosten der Kurzarbeit für den Arbeitgeber
Kurzarbeit spart Personalkosten, ist für den Arbeitgeber aber nicht kostenlos. Neben dem administrativen Aufwand für Anzeige, monatliche Abrechnung und Erstattungsanträge trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auf 80 % des ausgefallenen Bruttoentgelts vollständig allein – ohne Erstattung durch die Agentur für Arbeit. Bei einem Arbeitsausfall von 50 % und einem Bruttogehalt von 3.500 € bedeutet das für den Arbeitgeber zusätzliche SV-Beiträge von mehreren hundert Euro pro Monat und Mitarbeiter, die in der Kostenplanung nicht fehlen dürfen. Wie hoch die regulären Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung insgesamt ausfallen, zeigt unser Arbeitgeberkosten-Rechner.
Diese Kosten relativieren sich jedoch im Vergleich zur Alternative: betriebsbedingte Kündigungen. Wer durch Kurzarbeit eingearbeitetes Personal hält, spart sich nach dem Ende der Krise aufwendiges Recruiting, Einarbeitungszeit und den Verlust von Know-how – ein Vorteil, der sich in der reinen Kostenrechnung nicht immer sofort zeigt, langfristig aber erheblich ins Gewicht fällt.
Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?
Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?
Wer zahlt das Kurzarbeitergeld aus?
Zahlt der Arbeitgeber in der Kurzarbeit weiter Sozialversicherung?
Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?
Was ist Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG)?
Wie wird das Kurzarbeitergeld genau berechnet?
Muss ein Betrieb die Drittel-Regel jeden Monat neu erfüllen?
Was unsere Kunden sagen
Google-Bewertung 4,8/5 · basierend auf 23 Rezensionen
„Absolut empfehlenswert! Die Betreuung ist professionell, zuverlässig und immer auf Augenhöhe. Egal ob komplexe Abrechnungen oder kurzfristige Anliegen – das Team findet immer eine Lösung."
Nord Werk GbR, J. u. W. Klaus„Wir arbeiten seit fast 5 Jahren mit den Lohnhelden zusammen und sind mit der Lohnabrechnung und dem Portal-Zugriff sehr zufrieden. Fragen werden immer umgehend beantwortet."
D. PW„Fazit … besser geht es nicht. Die Kommunikation ist professionell und sehr freundlich, bei komplizierten Sachverhalten wird man schnell und kompetent unterstützt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis passt ebenfalls."
Sabine Berger
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