STUNDENLOHN-RECHNER 2026

Stundenlohn-Rechner: Was verdiene ich pro Stunde?

Monatsgehalt und Wochenstunden eingeben – der Rechner zeigt sofort Ihren Stundenlohn, den Wochen- und Jahresverdienst und prüft automatisch den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € (Stand 2026).

  • Stand 2026
  • Mit Mindestlohn-Check
  • Kostenlos & ohne Anmeldung

RECHNER

Gehalt in Stundenlohn umrechnen

Berechnung nach der üblichen Formel: Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden.

40 Std./Woche

Wochenverdienst (brutto)
738,46 €
Jahresgehalt (brutto)
38.400 €
Ihr Stundenlohn (brutto)18,46 €
über Mindestlohn ✓

Unverbindliche Berechnung auf Basis von Ø 4,33 Wochen pro Monat (× 3 ÷ 13). Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde, ab 2027: 14,60 €.

Die Formel: Stundenlohn = Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden. Der Faktor 3 ÷ 13 rechnet den Monat in Wochen um (13 Wochen je Quartal = 4,33 Wochen pro Monat) – so zählen Monate mit 4 und mit 5 Wochen korrekt gemittelt. Bei 3.200 € und 40 Stunden pro Woche sind das 18,46 € pro Stunde.

Stundenlohn-Tabelle 2026: Gehalt und Wochenstunden im Überblick

So viel verdienen Sie pro Stunde – je nachdem, wie viele Wochenstunden in Ihrem Vertrag stehen:

Monatsbrutto40 Std./Woche35 Std./Woche30 Std./Woche20 Std./Woche
2.000 €11,54 €13,19 €15,38 €23,08 €
2.500 €14,42 €16,48 €19,23 €28,85 €
3.000 €17,31 €19,78 €23,08 €34,62 €
3.500 €20,19 €23,08 €26,92 €40,38 €
4.000 €23,08 €26,37 €30,77 €46,15 €
4.500 €25,96 €29,67 €34,62 €51,92 €
5.000 €28,85 €32,97 €38,46 €57,69 €

Auffällig: Bei 2.000 € und 40 Wochenstunden liegt der Stundenlohn mit 11,54 € unter dem Mindestlohn – ein Vollzeitgehalt muss 2026 mindestens rund 2.410 € brutto betragen (13,90 € × 40 Std. × 13 ÷ 3).

Mindestlohn 2026 und 2027: die aktuellen Werte

13,90 € seit 1.1.2026

Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum Jahreswechsel um 8,4 % auf 13,90 € pro Stunde – laut Statistischem Bundesamt betrifft das bis zu 6,6 Millionen Jobs.

14,60 € ab 1.1.2027

Die zweite Stufe der von der Mindestlohnkommission beschlossenen Erhöhung folgt 2027 – insgesamt ein Plus von 13,9 % in zwei Jahren.

Minijob-Grenze 603 €

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (10 Std./Woche) und liegt 2026 bei 603 €/Monat – prüfen Sie Ihren Fall im Minijob-Rechner.

Für Arbeitgeber heißt das: Zum Jahreswechsel müssen Stundenlöhne, Minijob-Verträge und Arbeitszeiten geprüft werden – sonst drohen Nachzahlungen und Bußgelder. Als Lohnhelden-Kunde passiert das automatisch: Wir prüfen bei jeder Abrechnung, ob Mindestlohn und Minijob-Grenzen eingehalten sind.

Teilzeit, Überstunden, Zuschläge: was den echten Stundenlohn verändert

Teilzeit: Der Stundenlohn bleibt gleich, nur die Stundenzahl sinkt – wer von 40 auf 30 Stunden reduziert, behält bei fairem Arbeitgeber denselben Stundensatz, das Monatsgehalt sinkt proportional. Rechnen Sie es oben einfach mit Ihren Wunschstunden durch.

Überstunden: Unbezahlte Mehrarbeit drückt Ihren tatsächlichen Stundenlohn. Wer laut Vertrag 40 Stunden arbeitet, real aber 45, verdient bei 3.200 € statt 18,46 € nur noch 16,41 € pro Stunde. Tragen Sie im Rechner Ihre echten Stunden ein, um den realen Wert zu sehen.

Zuschläge: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kommen auf den Grundstundenlohn obendrauf und sind in Grenzen sogar steuerfrei – für Arbeitgeber ein wichtiges Thema in der Lohnabrechnung, gerade in Gastronomie, Pflege und Produktion.

Brutto ist nicht netto: Vom Stundenlohn gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab. Was am Ende übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner 2026.

Für Arbeitgeber: Der Stundenlohn ist nur die halbe Wahrheit

Wer Personal einstellt, kalkuliert besser nicht mit dem Bruttostundenlohn, sondern mit den vollen Kosten: Auf jeden Euro Lohn kommen rund 21–22 % Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung plus Umlagen. Aus 18,46 € Stundenlohn werden so schnell über 22,50 € echte Kosten pro Arbeitsstunde – ohne Ausfallzeiten, Urlaub und Krankheit eingerechnet. Die genaue Rechnung liefert unser Arbeitgeberkosten-Rechner.

Löhne korrekt abrechnen – ab 8,90 € pro Abrechnung

Mindestlohn-Prüfung, Zuschläge, Minijob-Grenzen: Lohnhelden übernimmt Ihre komplette Lohnabrechnung rechtssicher zum Festpreis. Angebot in 24 Stunden.

Häufige Fragen zum Stundenlohn

Wie rechne ich mein Monatsgehalt in den Stundenlohn um?

Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden. Beispiel: 3.000 € × 3 ÷ 13 ÷ 40 = 17,31 €. Der Faktor 3 ÷ 13 entspricht den durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat.

Warum nicht einfach durch 160 Stunden teilen?

Ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen, nicht 4 – bei 40 Wochenstunden also 173,3 Stunden. Wer durch 160 teilt, überschätzt seinen Stundenlohn um rund 8 %.

Welches Monatsgehalt entspricht dem Mindestlohn?

Bei Vollzeit (40 Std./Woche) sind es 2026 rund 2.410 € brutto im Monat (13,90 € × 173,3 Std.). Ab 2027 steigt der Wert mit 14,60 € auf etwa 2.530 €.

Wie berechne ich den Stundenlohn aus dem Jahresgehalt?

Jahresgehalt ÷ 12 ergibt das Monatsgehalt, dann die Formel anwenden. Beispiel: 45.000 € ÷ 12 = 3.750 € → × 3 ÷ 13 ÷ 40 = 21,63 €/Stunde.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber und Aushilfen?

Ja, ohne Ausnahme – auch für kurzfristig Beschäftigte. Nur für bestimmte Gruppen wie Azubis oder Pflichtpraktikanten gilt er nicht. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit dokumentieren.

Brutto oder netto – was zeigt der Rechner?

Der Rechner arbeitet mit Bruttowerten, denn Verträge und Mindestlohn beziehen sich aufs Brutto. Ihr Netto ermitteln Sie im Brutto-Netto-Rechner.