Stundenlohn berechnen.
Stundenlohn berechnen: Monatsgehalt + Wochenstunden eingeben – Stundenlohn, Wochen- und Jahresverdienst sofort sehen. Mit Mindestlohn-Check 13,90 € (2026).
Stundenlohn-Rechner
RECHNER
Gehalt in Stundenlohn umrechnen
Berechnung nach der üblichen Formel: Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden.
40 Std./Woche
Unverbindliche Berechnung auf Basis von Ø 4,33 Wochen pro Monat (× 3 ÷ 13). Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde, ab 2027: 14,60 €.
Stundenlohn-Tabelle 2026: Gehalt und Wochenstunden im Überblick
So viel verdienen Sie pro Stunde – je nachdem, wie viele Wochenstunden in Ihrem Vertrag stehen:
| Monatsbrutto | 40 Std./Woche | 35 Std./Woche | 30 Std./Woche | 20 Std./Woche |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 11,54 € | 13,19 € | 15,38 € | 23,08 € |
| 2.500 € | 14,42 € | 16,48 € | 19,23 € | 28,85 € |
| 3.000 € | 17,31 € | 19,78 € | 23,08 € | 34,62 € |
| 3.500 € | 20,19 € | 23,08 € | 26,92 € | 40,38 € |
| 4.000 € | 23,08 € | 26,37 € | 30,77 € | 46,15 € |
| 4.500 € | 25,96 € | 29,67 € | 34,62 € | 51,92 € |
| 5.000 € | 28,85 € | 32,97 € | 38,46 € | 57,69 € |
Auffällig: Bei 2.000 € und 40 Wochenstunden liegt der Stundenlohn mit 11,54 € unter dem Mindestlohn – ein Vollzeitgehalt muss 2026 mindestens rund 2.410 € brutto betragen (13,90 € × 40 Std. × 13 ÷ 3).
Ihren Stundenlohn immer korrekt in der Abrechnung
Ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob: Lohnhelden prüft bei jeder Abrechnung automatisch, ob Mindestlohn und Branchenmindestlöhne eingehalten sind – zum Festpreis ab 8,90 € pro Abrechnungsfall.
Mindestlohn 2026 und 2027: die aktuellen Werte
13,90 € seit 1.1.2026
Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum Jahreswechsel um 8,4 % auf 13,90 € pro Stunde – laut Statistischem Bundesamt betrifft das bis zu 6,6 Millionen Jobs.
14,60 € ab 1.1.2027
Die zweite Stufe der von der Mindestlohnkommission beschlossenen Erhöhung folgt 2027 – insgesamt ein Plus von 13,9 % in zwei Jahren.
Minijob-Grenze 603 €
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (10 Std./Woche) und liegt 2026 bei 603 €/Monat – prüfen Sie Ihren Fall im Minijob-Rechner.
Für Arbeitgeber heißt das: Zum Jahreswechsel müssen Stundenlöhne, Minijob-Verträge und Arbeitszeiten geprüft werden – sonst drohen Nachzahlungen und Bußgelder. Als Lohnhelden-Kunde passiert das automatisch: Wir prüfen bei jeder Abrechnung, ob Mindestlohn und Minijob-Grenzen eingehalten sind.
Branchenmindestlöhne: wenn der Tarif über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt
In einigen Branchen gelten eigene, tarifvertraglich vereinbarte Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € liegen können. Solche Branchenmindestlöhne werden häufig über Allgemeinverbindlicherklärungen auf alle Betriebe der Branche ausgeweitet – auch auf Arbeitgeber, die nicht tarifgebunden sind. Betroffen sind unter anderem Teile des Bauhauptgewerbes, der Gebäudereinigung, der Pflegebranche und einzelner Handwerkszweige. Für Arbeitgeber bedeutet das: Vor der Kalkulation von Stundenlöhnen sollte immer geprüft werden, ob für die jeweilige Branche ein spezieller Mindestlohn gilt – der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € ist in diesen Fällen nur die absolute Untergrenze, nicht der maßgebliche Wert.
Besonders im Baugewerbe kommen neben Branchenmindestlöhnen weitere Besonderheiten hinzu: Sozialkassenverfahren wie SOKA-Bau, Zuschläge für Erschwernisse und saisonale Regelungen wie das Saison-Kurzarbeitergeld. Wie diese Themen ineinandergreifen, erläutern wir auf unserer Seite Baulohnabrechnung.
Teilzeit, Überstunden, Zuschläge: was den echten Stundenlohn verändert
Teilzeit: Der Stundenlohn bleibt gleich, nur die Stundenzahl sinkt – wer von 40 auf 30 Stunden reduziert, behält bei fairem Arbeitgeber denselben Stundensatz, das Monatsgehalt sinkt proportional. Rechnen Sie es oben einfach mit Ihren Wunschstunden durch.
Überstunden: Unbezahlte Mehrarbeit drückt Ihren tatsächlichen Stundenlohn. Wer laut Vertrag 40 Stunden arbeitet, real aber 45, verdient bei 3.200 € statt 18,46 € nur noch 16,41 € pro Stunde. Tragen Sie im Rechner Ihre echten Stunden ein, um den realen Wert zu sehen.
Zuschläge: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kommen auf den Grundstundenlohn obendrauf und sind in Grenzen sogar steuerfrei – für Arbeitgeber ein wichtiges Thema in der Lohnabrechnung, gerade in Gastronomie, Pflege und Produktion.
Brutto ist nicht netto: Vom Stundenlohn gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab. Was am Ende übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner 2026.
Teilzeit-Beispiele: Stundenlohn bei unterschiedlichen Arbeitszeiten
Gerade bei Teilzeitkräften lohnt sich der Blick auf den Stundenlohn, denn hier zeigt sich am deutlichsten, ob ein Angebot fair ist. Ein Beispiel: Eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden und 1.700 € Bruttogehalt kommt auf einen Stundenlohn von 19,62 € – deutlich über dem Mindestlohn. Bei gleichem Gehalt und nur 15 Wochenstunden ergibt sich dagegen ein Stundenlohn von 26,15 €, weil das Gehalt auf weniger Stunden verteilt wird. Umgekehrt zeigt der Rechner sofort, wenn ein Teilzeitangebot zu niedrig kalkuliert ist: Bei 1.200 € brutto und 25 Wochenstunden liegt der Stundenlohn bei nur 11,08 € – unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 €. Für Arbeitgeber ist das ein wichtiger Check vor jeder Teilzeitvereinbarung, insbesondere bei Aushilfen und Minijobbern, deren Stunden häufig schwanken.
Minijob, 8 Std./Woche
Bei der Minijob-Grenze von 603 € und 8 Wochenstunden ergibt sich ein Stundenlohn von rund 17,39 € – Arbeitgeber sollten hier besonders auf die korrekte Stundenerfassung achten.
Teilzeit, 20 Std./Woche
Bei 1.700 € brutto und 20 Wochenstunden liegt der Stundenlohn bei 19,62 € – ein realistisches Beispiel für qualifizierte Teilzeitstellen in Verwaltung oder Service.
Vollzeit, 40 Std./Woche
Bei 3.500 € brutto und Vollzeit ergeben sich 20,19 € pro Stunde – der Vergleichswert für die meisten Standardverträge in Handwerk und Mittelstand.

Für Arbeitgeber: Der Stundenlohn ist nur die halbe Wahrheit
Wer Personal einstellt, kalkuliert besser nicht mit dem Bruttostundenlohn, sondern mit den vollen Kosten: Auf jeden Euro Lohn kommen rund 21–22 % Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung plus Umlagen. Aus 18,46 € Stundenlohn werden so schnell über 22,50 € echte Kosten pro Arbeitsstunde – ohne Ausfallzeiten, Urlaub und Krankheit eingerechnet. Die genaue Rechnung liefert unser Arbeitgeberkosten-Rechner.
Stundenlohn korrekt in der Lohnabrechnung dokumentieren
Für Arbeitgeber endet die Aufgabe nicht bei der reinen Berechnung des Stundenlohns. Jede geleistete Stunde muss lückenlos erfasst und in der monatlichen Lohnabrechnung korrekt ausgewiesen werden – getrennt nach Grundstunden und zuschlagspflichtigen Stunden. Wird dabei geschlampt, drohen bei einer Prüfung durch den Zoll oder die Rentenversicherung Nachzahlungen wegen Mindestlohnverstößen, selbst wenn diese unabsichtlich passiert sind. Besonders bei schwankenden Wochenstunden, Minijobs und Aushilfstätigkeiten ist eine saubere, lückenlose Dokumentation Pflicht – und genau hier unterstützt Lohnhelden mit geprüften Prozessen, die Mindestlohn und Zuschläge bei jeder Abrechnung automatisch mitprüfen.
Stundenlohn und Personalkosten planen: der Arbeitgeber-Blick
Wer Personal auf Stundenbasis einstellt, sollte den Stundenlohn nicht isoliert betrachten, sondern in die gesamte Personalkostenplanung einordnen. Vier Faktoren spielen dabei zusammen:
Zuschläge einrechnen
Neben dem reinen Bruttostundenlohn spielen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit eine Rolle, die je nach Branche erheblich zu Buche schlagen können – etwa in der Gastronomie, im Sicherheitsgewerbe oder in der Pflege.
Saisonale Schwankungen
Betriebe mit wechselndem Auftragsvolumen, etwa im Baugewerbe oder im Einzelhandel, müssen ihre Stundenlohnkalkulation regelmäßig an die tatsächliche Auslastung anpassen.
Personalgewinnung
Eine transparente, nachvollziehbare Stundenlohnstruktur erleichtert die Personalgewinnung: Bewerber vergleichen zunehmend den Stundenlohn statt des reinen Monatsgehalts, gerade bei Teilzeit- und Aushilfsstellen.
Jährliche Prüfung
Für die betriebliche Praxis empfiehlt sich, den Stundenlohn regelmäßig – mindestens einmal jährlich zum Jahreswechsel – gegen den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn und etwaige Branchenmindestlöhne zu prüfen.
Wird diese Prüfung versäumt, drohen bei Kontrollen durch den Zoll empfindliche Nachzahlungen samt Säumniszuschlägen. Als Lohnhelden-Kunde müssen Sie diese Prüfung nicht selbst durchführen: Wir kontrollieren bei jeder monatlichen Abrechnung automatisch, ob alle Stundenlöhne den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Gerade bei Betrieben mit mehreren Standorten oder häufig wechselnden Aushilfskräften summiert sich der Prüfaufwand schnell zu einer echten Nebenaufgabe – ein Aufwand, den Sie mit einem externen Lohnbüro vollständig auslagern können, ohne selbst jede Gesetzesänderung im Blick behalten zu müssen.
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Mindestlohn-Prüfung, Zuschläge, Minijob-Grenzen: Lohnhelden übernimmt Ihre komplette Lohnabrechnung rechtssicher zum Festpreis. Angebot in 24 Stunden.
Häufige Fragen zum Stundenlohn
Wie rechne ich mein Monatsgehalt in den Stundenlohn um?
Warum nicht einfach durch 160 Stunden teilen?
Welches Monatsgehalt entspricht dem Mindestlohn?
Wie berechne ich den Stundenlohn aus dem Jahresgehalt?
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber und Aushilfen?
Brutto oder netto – was zeigt der Rechner?
Gibt es Branchen mit einem höheren Mindestlohn?
Was passiert, wenn der berechnete Stundenlohn unter dem Mindestlohn liegt?
Was unsere Kunden sagen
Google-Bewertung 4,8/5 · basierend auf 23 Rezensionen
„Absolut empfehlenswert! Die Betreuung ist professionell, zuverlässig und immer auf Augenhöhe. Egal ob komplexe Abrechnungen oder kurzfristige Anliegen – das Team findet immer eine Lösung."
Nord Werk GbR, J. u. W. Klaus„Wir arbeiten seit fast 5 Jahren mit den Lohnhelden zusammen und sind mit der Lohnabrechnung und dem Portal-Zugriff sehr zufrieden. Fragen werden immer umgehend beantwortet."
D. PW„Fazit … besser geht es nicht. Die Kommunikation ist professionell und sehr freundlich, bei komplizierten Sachverhalten wird man schnell und kompetent unterstützt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis passt ebenfalls."
Sabine Berger
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